REUTLINGEN. Die Hintergründe, warum ein 54-jähriger Mann am Samstagnachmittag in einer Reutlinger Bäckerei am Albtorplatz plötzlich mit Kuchen um sich geworfen und randaliert hat, sind weiter unklar. Laut Polizei konnten die Polizisten, die den Mann kurz nach dem Vorfall stellten, keine Hinweise darauf feststellen, dass er alkoholisiert war. Dem Randalierer erteilten die Beamten einen Platzverweis für die Bäckerei. Außerdem sieht er sich jetzt mehreren Anzeigen entgegen. In Polizeigewahrsam wurde er nicht genommen. Außerdem befragte die Polizei mehrere Zeugen, die den Vorfall in der Bäckerei miterlebt hatten.
Mann kam schon unwirsch in das Café
Einer von ihnen war Lukas Gebauer, der als Aushilfe in der Bäckerei-Filiale an diesem Samstagnachmittag arbeitete. Er schilderte dem GEA: »Der Mann schimpfte bereits beim Hereinkommen vor sich hin und zeigte sich unwirsch. An der Theke wollte er eigentlich Bier und Schnaps. Ich sagte ihm, das gibt's hier nicht und so kaufte er einen Zwiebelkuchen und ein Spezi. Dann setzte er sich an einen Tisch und begann zu essen. Kurz darauf lästerte er über den Hut des Mannes am Nachbartisch, bevor er schließlich ohne erkennbaren Grund vom Tisch aufsprang und richtig aufbrausend wurde. « Dann habe er nicht nur mit dem Zwiebelkuchen geworfen, sondern andere Gäste auch mit Spezi bespritzt, berichtete Gebauer weiter.
Gast an der Hand verletzt
Als er daraufhin von den Mitarbeitern aufgefordert wurde, die Bäckerei zu verlassen, weigerte er sich zu gehen. Ein 63-jähriger Gast bot dem Personal seine Hilfe an, um den Randalierer aus der Bäckerei zu bringen. Daraufhin entwickelte sich ein Handgemenge zwischen dem Kunden und dem 54-Jährigen. Dabei wurde der Gast in einen Geschirrwagen gestoßen und verletzte er sich an der Hand. Geschirr fiel zu Boden und ging kaputt. Laut Zeugenaussage wurde er von mehreren Menschen aus der Bäckerei geschoben und ging dann durch die Fußgängerzone in Richtung Marienkirche, wo er kurze Zeit später von den Polizisten gestellt wurde.
Der Randalierer muss sich jetzt unter anderem wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung verantworten. (GEA)