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56-Jähriger muss nach Raub in Tübinger Gaststätte ins Gefängnis

Gefängnis
Ein Stacheldrahtzaun umzäunt das Gelände einer Justizvollzugsanstalt. Foto: Bernd Weißbrod/DPA
Ein Stacheldrahtzaun umzäunt das Gelände einer Justizvollzugsanstalt.
Foto: Bernd Weißbrod/DPA

TÜBINGEN. Unter anderem wegen des Verdachts des Raubes ermitteln die Staatsanwaltschaft Tübingen und der Polizeiposten Tübingen-Innenstadt gegen einen 56-jährigen Mann. Das teilen die Staatsanwaltschaft Tübingen und der Polizeiposten Tübingen in einer gemeinsamen Pressemitteilung mit.

Dem Mann wird vorgeworfen, am Sonntag gegen 13.30 Uhr, trotz eines bestehenden Hausverbots eine Gaststätte in der Mühlstraße in der Tübinger Innenstadt betreten zu haben, um dort alkoholische Getränke aus einem frei zugänglichen Kühlschrank zu entwenden. Einem anwesenden Mitarbeiter, der ihn daran hindern wollte, soll er einen Schlag ins Gesicht versetzt haben, um die Wegnahme eines Getränkes zu ermöglichen. Der Mitarbeiter wurde hierdurch leicht verletzt. Außerdem soll der 56-Jährige den Mitarbeiter mehrfach beleidigt haben. Der Tatverdächtige konnte von den eintreffenden Polizeibeamten noch vor Ort widerstandslos vorläufig festgenommen werden.

Haftbefehl wird in Vollzug gesetzt

Der bereits einschlägig polizeibekannte Deutsche wurde am Montagnachmittag dem zuständigen Haftrichter beim Amtsgericht Tübingen vorgeführt. Dieser erließ den von der Staatsanwaltschaft Tübingen beantragten Haftbefehl und setzte ihn in Vollzug. Der Mann wurde in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert. (pol)