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40-jähriger Ganove nach offenbar mehreren Einbrüchen in U-Haft

Ein Einbrecher strahlt mit der Taschenlampe durch eine eingeschlagene Scheibe. Foto: dpa
Ein Einbrecher strahlt mit der Taschenlampe durch eine eingeschlagene Scheibe.
Foto: dpa
TÜBINGEN. Unter anderem wegen des Verdachts mehrerer Eigentumsdelikte ermitteln die Staatsanwaltschaft Tübingen und der Polizeiposten Ammerbuch gegen einen polizeibekannten 40-Jährigen aus einer Tübinger Kreisgemeinde. Der Mann befindet sich mittlerweile in Untersuchungshaft.

Der Beschuldigte steht in dringendem Verdacht, sich am 8.12.2020 Zutritt zum Gelände einer Firma im Rittweg verschafft und dort unter anderem Maschinenbauteile und Werkzeug entwendet zu haben. Zudem waren im Außenbereich zwei Kunststoffboxen in Brand gesteckt worden, wodurch ein Sachschaden in Höhe von etwa 50 Euro entstanden war.

Zwischen dem 18.12.2020 und 20.12.2020 soll der 40-Jährige außerdem in eine Betriebskantine in der Europastraße eingebrochen sein und dort unter anderem Lebensmittel und Küchengeräte gestohlen haben. Der Tatverdächtige soll auch für den Diebstahl von Rettungsmaterial und Werkzeug am 21.12.2020 aus einem Feuerwehrgerätehaus in Ammerbuch-Pfäffingen verantwortlich sein.

Im Zuge umfangreicher Ermittlungen des Polizeipostens Ammerbuch geriet der 40-Jährige ins Visier der Ermittler. Der Tatverdächtige wurde am Dienstagnachmittag, 22.12.2020, in Tübingen vorläufig festgenommen. Dabei führte er mutmaßliches Diebesgut aus dem vorausgegangenen Einbruch in die Betriebskantine mit, das beschlagnahmt wurde. Bei der Festnahme beleidigte er die eingesetzten Beamten, bespuckte sie und versuchte sie zu treten, weshalb er zusätzlichen Strafanzeigen entgegensieht. Bei einer Durchsuchung seiner Wohnung wurde weiteres mutmaßliches Diebesgut gefunden und beschlagnahmt. Die Ermittlungen, insbesondere die Zuordnung zu möglichen weiteren Fällen dauern an.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Tübingen wurde der Tatverdächtige am Mittwochnachmittag der Haftrichterin beim Amtsgericht Tübingen vorgeführt, die den Beschuldigten in Untersuchungshaft nahm. Der deutsche Staatsangehörige wurde im Anschluss in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert. (pol)