Zwei FDP-Politiker fechten die niedersächsische Landtagswahl von Anfang Oktober an. Ein entsprechendes Schreiben ging im Landtag ein, wie ein Sprecher des Landtags auf Anfrage mitteilte. Das Dokument liegt der Deutschen Presse-Agentur in Hannover vor. Grund der Anfechtung sind laut Schreiben Vorwürfe gegen die AfD.
Es werde von den Unterzeichnern bestritten, »dass die fragliche Aufstellung des Landeswahlvorschlages der AfD tatsächlich in der so definierten freien, demokratischen und geheimen Wahl erfolgt ist«. Die Landtagswahl sei ungültig und müsse wiederholt werden. Zuvor hatte die »Welt am Sonntag« darüber berichtet.
In dem Schreiben wird Bezug genommen auf Anfang Oktober erhobene Vorwürfe des ehemaligen AfD-Mitglieds Christopher Emden, der früher stellvertretender Landesvorsitzender war. Emden warf der Partei mit Blick auf die Landtagswahl am 9. Oktober vor, wenn er für den Landtag hätte kandidieren wollen, hätte er sich Stimmen kaufen müssen. Von einem Parteifunktionär sei er darauf angesprochen worden. Emden hatte zum 31. Juli seinen Austritt aus der AfD erklärt.
Verfahren bereits eingestellt
Die Staatsanwaltschaft Hannover hatte dazu Ermittlungen aufgenommen. Die Staatsanwaltschaft Osnabrück hat nach Angaben eines Sprechers diese Ermittlungen übernommen, das Verfahren sei aber bereits eingestellt worden.
Einer der beiden Unterzeichner des Schreibens zur Wahlanfechtung ist der frühere FDP-Landtagsabgeordnete Marco Genthe. Die FDP zog bei der Landtagswahl nicht ins Parlament ein, sie scheiterte knapp an der Fünf-Prozent-Hürde. Genthe sagte der dpa, es handle sich nicht um ein abgestimmtes Vorgehen des FDP-Landesverbands oder der früheren Landtagsfraktion.
Die AfD wies die Vorwürfe erneut zurück. Der Landesvorsitzende Frank Rinck sagte auf dpa-Anfrage: »Nur mit Kopfschütteln können wir diese Aktion der FDP zur Kenntnis nehmen. Die Wahlniederlage muss sehr schmerzen, wenn die Liberalen jetzt auf solche offensichtlichen Lügenstorys setzen.« Es gebe weder schwarze Kassen, noch wurden Listenplätze verkauft. Die Listenkandidaten der AfD seien Anfang Juli bei einer Aufstellungsversammlung gewählt worden. Schiedsgerichte der Partei und ordentliche Gerichte hätten festgestellt, dass diese Wahlen »zu 100 Prozent« ordnungsgemäß verlaufen seien, betonte Rinck.
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