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Zehn Tage Gewahrsam für Klimaaktivisten

Sie hatten sich mit Beton an die Elbbrücken geklebt und den Verkehr lahmgelegt - eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit, entscheidet ein Richter. Ein weiterer Aktivist erhebt Vorwürfe gegen die Polizei.

Klimaaktivisten
Mit schnellbindendem Beton festgeklebt: Klimaaktivisten der Bewegung Letzte Generation hatten die Elbbrücken stadteinwärts blockiert. Foto: Jonas Walzberg
Mit schnellbindendem Beton festgeklebt: Klimaaktivisten der Bewegung Letzte Generation hatten die Elbbrücken stadteinwärts blockiert.
Foto: Jonas Walzberg

Zwei Klimaaktivisten der Gruppe Letzte Generation müssen nach der Blockade der Hamburger Elbbrücken zehn Tage in Gewahrsam bleiben. Das entschied ein Richter des Amtsgerichts Hamburg nach einer Gefahrenbeurteilung.

Der 19-Jährige und die 27-Jährige sollen erst am 4. April um Mitternacht wieder freigelassen werden, wie ein Sprecher der Polizei mitteilte.

Eine Gruppe von Aktivisten der Letzten Generation hatte am Samstag mehrere Stunden lang den Verkehr auf den Elbbrücken blockiert. Insgesamt vier der Personen hatten sich mit schnellbindendem Beton festgeklebt und stadteinwärts für kilometerlangen Stau gesorgt. Außer dem 19-Jährigen und der 27-Jährigen wurden weitere fünf Personen am Samstag in Gewahrsam genommen, allerdings am selben Nachmittag wieder freigelassen. Es handelte sich dabei um zwei Frauen im Alter von 16 und 22 Jahren sowie drei Männer im Alter von 22, 24 und 50 Jahren. Zudem wurde ein Ermittlungsverfahren gegen einen Lkw-Fahrer eingeleitet, der einem Aktivisten in den Bauch getreten haben soll.

Ein Blockierer hat sich nun zu dem gewalttätigen Angriff geäußert. »Der Tritt hat mich zum Glück nicht verletzt«, sagte der Mann am Montag der »Hamburger Morgenpost«. »Viel schockierender und schmerzvoller war für mich die Gewalt, die ich danach durch die Polizei erlebt habe.« Er habe den Beamten noch gesagt, wie erleichtert er über deren Erscheinen nach der Aggressivität der Autofahrer gewesen sei. »Da haben sie uns geräumt. Bei mir haben sie die sogenannten Schmerzgriffe angewandt.«

Ein Polizeisprecher sagte dem Blatt, »unsere Einsatzkräfte sind für diese Form des unmittelbaren Zwangs gesetzlich legitimiert«. Die Techniken kämen bei »tatsächlichem oder vermutetem Widerstand« zum Einsatz. Auch das Wegtragen könne eine Option sein, sei bei geleistetem Widerstand jedoch nicht immer ohne weiteres möglich. Vorab würden Beamte mit der Zwangsmaßnahme drohen und zum freiwilligen Weggehen auffordern.

© dpa-infocom, dpa:230327-99-103430/4