Berlin (dpa) - In der Bundesregierung gibt es Überlegungen, die ursprünglich nur für vier Jahre eingeführte Ausnahmegenehmigung für Arbeitsmigranten aus den Westbalkan-Staaten zu verlängern.
In der CDU-Fraktion regt sich allerdings jetzt schon Widerstand. »Es macht keinen Sinn, den Arbeitsmarkt über die Westbalkanregelung gerade für Geringqualifizierte weiter offenzuhalten, wenn wir bereits eine so hohe Zahl an Arbeitslosen aus diesem Bereich haben«, sagte der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Mathias Middelberg (CDU), der Deutschen Presse-Agentur.
Dies gelte erst recht in der aktuellen Phase der »wirtschaftlichen Beruhigung«. Auch müsse es gelingen, mehr anerkannte Flüchtlinge in Arbeit zu bringen.
Seit Januar 2016 können Menschen aus Albanien, Bosnien-Herzegowina, Nordmazedonien, Montenegro, Serbien und dem Kosovo ein Arbeitsvisum für Deutschland erhalten - auch wenn sie keine Deutschkenntnisse und keine berufliche Qualifikation haben. Voraussetzung ist allerdings, dass der Antragsteller einen Arbeitsvertrag vorweisen kann und dass die Bundesagentur für Arbeit zustimmt. Außerdem darf er in den 24 Monaten davor keine Sozialleistungen in Deutschland bezogen haben.
Die Regelung war als Reaktion auf die hohe Zahl von Asylbewerbern auch aus diesen Staaten geschaffen worden und sollte ursprünglich Ende 2020 auslaufen. Sie wurde damals flankiert von der neuen Einstufung von Albanien, dem Kosovo und Montenegro als sogenannte sichere Herkunftsstaaten.
Dass die Westbalkanregelung jetzt womöglich verlängert wird, soll auch mit entsprechenden Wünschen aus der Wirtschaft zusammenhängen. »Es ist noch nicht entschieden«, hieß es dazu aus dem Bundesinnenministerium. Ebenfalls mit der Frage befasst sind das Arbeitsministerium sowie das Auswärtige Amt, dessen Botschaften in den Westbalkan-Staaten seit Inkrafttreten der Regelung deutlich mehr Visumsanträge zu bearbeiten haben.
Zwischen Ende 2015 und Ende 2018 stieg die Zahl der Aufenthaltstitel zum Zweck der Erwerbstätigkeit für Menschen vom Westbalkan laut Ausländerzentralregister von 13.000 auf 66.000. Darunter waren nach Angaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge mehr als 31.000 Menschen ohne berufliche Qualifikation.
Am 1. März dieses Jahres ist das Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Kraft getreten. Es soll die Zuwanderung von Arbeitsmigranten mit Berufsausbildung aus Nicht-EU-Staaten erleichtern und ermöglicht dafür erstmals auch qualifizierten Ausländern ohne akademische Bildung die Einreise zur Jobsuche. »Wir haben im Koalitionsvertrag vereinbart, dass wir Zuwanderung steuern wollen«, sagte Middelberg. Dazu habe man das Gesetz zur Fachkräfteeinwanderung und ein weiteres Gesetz für eine verbesserte Durchsetzung der Ausreisepflicht beschlossen. Die Westbalkanregelung wie geplant auslaufen zu lassen, sei vor dem Hintergrund dieser Zielsetzung nur konsequent.