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Wie umgehen mit Berliner Pannen-Wahl? - Entscheidung vertagt

Ausgerechnet in Berlin war die Bundestagswahl 2021 von Pannen geprägt. Eigentlich sollte der Wahlprüfungsausschuss jetzt eine Empfehlung abgeben, welche Konsequenzen das haben soll. Doch es kam anders.

Bundestagswahl
Wählerinnen und Wähler stehen kurz vor der Schließung der Wahllokale vor einem Wahllokal in Berlin. Foto: Sebastian Gollnow
Wählerinnen und Wähler stehen kurz vor der Schließung der Wahllokale vor einem Wahllokal in Berlin.
Foto: Sebastian Gollnow

Lange Schlangen und Wartezeiten vor den Wahllokalen, falsche oder fehlende Stimmzettel, vorübergehende Schließung von Wahllokalen und mancherorts Stimmabgabe bis weit nach 18 Uhr - der Wahlsonntag am 26. September 2021 verlief in der Hauptstadt Berlin chaotisch und war alles andere als ein Festtag der Demokratie.

Dass gleichzeitig Bundestag, Landesparlament sowie Kommunalvertretungen neu gewählt wurden und auch noch über einen Volksentscheid abgestimmt wurde, überforderte die Verwaltung heillos. Bundeswahlleiter Georg Thiel sah später ein »komplettes systematisches Versagen der Wahlorganisation«.

Seitdem wird in Berlin und darüber hinaus diskutiert, ob, in welchem Umfang und welche der Wahlen wiederholt werden muss. Für die Bundestagswahl sollte eigentlich am Donnerstag eine Vorentscheidung in der Sitzung des Wahlprüfungsausschusses fallen. Doch diese wurde nochmals vertagt. Es sei sehr umfangreich, in die 200 Seiten starke Beschlussempfehlung die aktuellen Änderungswünsche einzuarbeiten, sagte der SPD-Abgeordnete Johannes Fechner. Man wolle absolut sichergehen, dass die Vorlage fehlerfrei sei. Entschieden werden solle nun in einer Sondersitzung des Ausschusses am 7. November und endgültig dann im Bundestag am 11. November.

Wahl soll teils wiederholt werden

Mit großer Sicherheit wird es dann so kommen, wie es am Mittwoch die drei Ampel-Parteien SPD, Grüne und FDP festgezurrt haben: Wegen der vielen Pannen soll die Wahl in 431 der 2256 Wahlbezirke der Hauptstadt wiederholt werden - und das mit Erst- und Zweitstimme.

Das ist eine Kehrtwende von einer Kehrtwende. Im August hatte es schon einmal den Vorschlag gegeben, die Bürger in 440 Wahlbezirken nochmals zu den Urnen zu rufen. Anfang Oktober wollte die Ampel die Wahlwiederholung dann auf rund 300 Wahlbezirke und auf die Erststimme reduzieren. Nun sollen es also doch 431 Wahlbezirke und auch die Zweitstimme sein.

»Hier wird so lange an den juristischen Stellschrauben gedreht, bis das politische gewünschte Ergebnis herauskommt«, kommentierte Patrick Schnieder (CDU), der Obmann der Union im Ausschuss, bei »Welt« dieses Hin und Her. »Das grenzt an Willkür.«

Die nun in der Ampel getroffene Festlegung ist weit von den Vorstellungen des Bundeswahlleiters entfernt. Thiel, von dem einer der 1713 Einsprüche gegen die Bundestagswahl allein in Berlin stammt, fordert, in sechs der zwölf Wahlkreise der Hauptstadt komplett neu wählen zu lassen.

Dieser Position schließt sich die Union an. »Einfach, weil wir wirklich in der Hälfte der Wahlkreise erhebliche Verfehlungen feststellen konnten«, wie die CSU-Abgeordnete Daniela Ludwig sagt, die auch Vorsitzende des Wahlprüfungsausschusses ist.

Entscheidung könnte beim Bundesverfassungsgericht landen

Fechner wie Ludwig gehen davon aus, dass die Entscheidung des Bundestags am Ende beim Bundesverfassungsgericht landen wird. »Das ist die letzte Instanz. Und ich könnte mir vorstellen, dass es Einspruchsführer gibt, denen der Bundestagsbeschluss nicht reicht«, sagt Ludwig. Fechner rechnet damit, dass die teilweise Wiederholung der Wahl dann eher 2024 als 2023 möglich sein wird.

Welche Folgen diese dann haben wird, kann niemand so recht sagen. Möglicherweise werden danach weniger Abgeordnete aus Berlin im Bundestag sitzen, möglicherweise fliegen Abgeordnete aus anderen Bundesländern wieder aus dem Parlament. »Aber das ist reine Spekulation«, sagt CSU-Frau Ludwig. »Da fehlen uns auch Erfahrungswerte. Gott sei Dank fehlen sie uns.«

© dpa-infocom, dpa:221020-99-189724/7