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Wie bekannt ist das Ablaufdatum für Rezepte?

Wenn sie den rosa Zettel in der Apotheke abgeben, bekommen manche Kassenpatienten eine unerwartete Antwort: Das Rezept ist leider zu alt. Könnte mehr Klarheit den dann nötigen Extra-Aufwand vermeiden?

Medikamente in einer Apotheke
Rezepte sind nur bis zu 28 Tage nach dem Ausstellen einlösbar. Foto: Monika Skolimowska/DPA
Rezepte sind nur bis zu 28 Tage nach dem Ausstellen einlösbar.
Foto: Monika Skolimowska/DPA

Joghurts oder Hähnchenfilets sind nach einigen Tagen »abgelaufen«, auf Medikamenten-Packungen steht »verwendbar bis«. Und wie lange gelten Rezepte von der Ärztin oder vom Arzt? Wenn es nicht so akut ist, haben nicht alle immer parat, dass die rosa Zettel nur bis zu 28 Tage nach dem Ausstellen einlösbar sind.

Ist man später dran, muss man noch einmal zurück in die Praxis, um sich ein neues Rezept zu holen. »Das kommt im Apothekenalltag immer wieder vor«, heißt es bei der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (Abda). Eine genauere Erinnerungshilfe kann da das E-Rezept bieten.

Klarer könnte es theoretisch schon sein, wenn auf den Vordrucken direkt eine Art Ablaufdatum stehen würde. Auf den Musterformularen gibt es aber nur ein Feld für das Datum der Ausstellung. »Apotheker dürfen Rezepte nach Ablauf der Gültigkeit nicht mehr beliefern, auch nicht aus «Kulanz» gegenüber den Patientinnen und Patienten«, sagt eine Abda-Sprecherin. Mit der 28-Tage-Frist solle verhindert werden, dass Arzneimittel erst abgeholt und eingesetzt werden, wenn für ihre Einnahme tatsächlich kein Anlass mehr besteht, erläutert dazu auch der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV).

Keine Daten zum Problem

Wie oft Patienten mit zu alten Rezepten in Apotheken stranden, können die Kassen aus ihren Daten nicht ablesen, wie ein GKV-Sprecher sagt. Wenn Versicherte deshalb ein neues Rezept in der Praxis bekommen, tauche in den Apotheken-Abrechnungen nur die einmalige Abgabe eines Arzneimittels auf. Rückmeldungen, dass solche Mehrfachausstellungen ein größeres Problem in Praxen sind, gibt es bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung nicht. In der Regel hätten Patienten ein Interesse, ein Rezept auch schnell einzulösen, weil sie es ja brauchen.

Generell sei es empfehlenswert, Rezepte zeitnah nach dem Ausstellen in einer Apotheke vorzulegen, heißt es bei der Abda. Anstelle der rosa Zettel sollen dabei ohnehin bald mehr elektronische Rezepte zum Zug kommen. Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) setzt stark auf ein Einlöseverfahren, bei dem man nur die Krankenkassenkarte in der Apotheke einsteckt. Daneben gibt es auch eine E-Rezept-App. Und die zeigt direkt an, wie lange man ein Rezept mit Kostenübernahme der Kasse einlösen kann, wie die mehrheitlich bundeseigene Digitalagentur Gematik erläutert. Danach zeige die App auch an, wie viele Tage eine Verordnung noch als Selbstzahler-Rezept auf eigene Kosten gültig ist.

© dpa-infocom, dpa:230917-99-224715/2