KARLSRUHE. Das Bundesverfassungsgericht hat weitere Eilanträge gegen die Corona-Notbremse des Bundes abgelehnt und eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen.
Dabei gehe es um Kontaktbeschränkungen sowie die Schließung von Schulen, kulturellen Einrichtungen und Teilen des Einzelhandels, teilte das Gericht am Donnerstag in Karlsruhe mit. Ob die Vorschriften vereinbar mit dem Grundgesetz sind, müsse im Hauptsacheverfahren geklärt werden. Vor gut zwei Wochen hatten die Richterinnen und Richter schon - ebenfalls im Eilverfahren - vorerst grünes Licht für die stark umstrittenen nächtlichen Ausgangsbeschränkungen gegeben.
Die bundesweit verbindlichen Regeln für schärfere Corona-Maßnahmen waren am 23. April in Kraft getreten. Sie gelten für Regionen, in denen die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz über mehrere Tage den Wert von 100 überschreitet. Sie wird aber immer weiter gelockert: Denn seit Tagen sinkt die Inzidenz, bundesweit lag sie am Donnerstag nach Angaben des Robert Koch-Instituts bei nur noch 68,0 (Vorwoche: 103,6). In den meisten der 412 erfassten Kreise und kreisfreien Städte ist der Wert inzwischen unter die 100er-Marke gerutscht.
Angesichts aber zuvor steigender Werte hatte die Politik mit den deutschlandweit einheitlichen Regelungen einen Flickenteppich in den Bundesländern verhindern und die Ausbreitung des Coronavirus besser in den Griff kriegen wollen. So galten in den von der Notbremse betroffenen Gebieten unter anderem Ausgangsbeschränkungen zwischen 22.00 Uhr und 5.00 Uhr - der wohl umstrittenste Punkt.
Gegen das verschärfte Infektionsschutzgesetz sind beim obersten Verfassungsgericht Deutschlands mittlerweile rund 400 Verfahren eingegangen. Manche richten sich gegen das gesamte Maßnahmenpaket, andere gegen einzelne Punkte. Unter den Klägern sind Anwälte, aber auch Politiker verschiedener Parteien etwa aus dem Bundestag. (dpa)