Der russische Präsident Wladimir Putin nennt seinen als »militärische Spezialoperation« bezeichneten Angriff auf die Ukraine zwar immer noch nicht Krieg. Er verhängt aber nun in den vier annektierten Regionen den Kriegszustand - unter anderem mit der Begründung, dass vor der Annexion dort ja das ukrainische Kriegsrecht gegolten habe. Das bedeutet, dass dort russisches Kriegsrecht gilt, das mit massiven Einschränkungen für die persönlichen Freiheiten der Menschen einhergeht.
So gelten etwa eine Sperrstunde und Militärzensur; es werden Kontrollpunkte (Checkpoints) eingerichtet und Bewegungsmöglichkeiten eingeschränkt, wie der russische Menschenrechtsanwalt Pawel Tschikow erklärt. Möglich seien auch Festnahmen von bis zu 30 Tagen, die Beschlagnahme von Eigentum, die Internierung von Ausländern sowie Reisebeschränkungen für russische Staatsbürger ins Ausland. Auch die Zwangsarbeit in Rüstungsbetrieben soll möglich sein.
Kriegsrecht könnte alle Regionen Russlands betreffen
Tschikow und andere Experten betonen zudem, dass im Zusammenhang mit dem Kriegsrecht im Grunde alle Regionen Russlands in der einen oder anderen Weise betroffen sein könnten. Der Kriegszustand zieht Kremlangaben zufolge nach sich, dass die Bewachung von militärischen und anderen staatlichen Objekten weiter verschärft wird.
Besonders geht es demnach um die Sicherung der öffentlichen Ordnung, also um den verstärkten Schutz etwa von Verkehrs- und Kommunikationswegen sowie Energieanlagen. Zudem können Evakuierungen angeordnet werden, um Menschen in sichere Regionen umzusiedeln.
Bürger können auch zur Unterstützung bei Verteidigungsaufgaben herangezogen werden, um etwa Kriegsschäden zu beseitigen, wie der Jurist Tschikow ausführt. Eingeschränkt werde nicht zuletzt die Arbeit politischer Parteien und das Versammlungs- oder Streikrecht.
Menschenrechtler befürchten, dass sich die schwierige Lage in den betroffenen ukrainischen Regionen, die schon bisher unter Kriegsrecht lebten, weiter verschärft, weil die Behörden größere Machtbefugnisse besitzen.
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