Der Versuch palästinensischer Antragsteller aus dem Gazastreifen, der Bundesregierung Waffenlieferungen an Israel zu untersagen, ist auch in zweiter Instanz zunächst gescheitert. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) hat die Beschwerde von einem Vater und seinem Sohn im Eilverfahren zurückgewiesen, wie eine Sprecherin mitteilte. (Az.: OVG 1 S 45/24)
Sie wollten die Waffenlieferungen im Wege eines sogenannten vorläufigen Rechtsschutzes stoppen. Dieser dient dazu, einen provisorischen Schutz zu gewähren, bis in der Hauptsache entschieden wird. Das OVG schloss sich jedoch der Sicht des Verwaltungsgerichts Berlin an. Dieses hatte im Juni insgesamt drei Anträge von Palästinensern für unzulässig erklärt.
Es lasse sich derzeit nicht bestimmt absehen, welche Entscheidungen der Bundesregierung künftig überhaupt bevorstünden und unter welchen tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen sie ergingen, hieß es zur Begründung. Das Gericht argumentierte, es lasse sich nicht vorhersagen, dass die Bundesregierung Genehmigungen von Waffenlieferungen unter Verstoß gegen völkerrechtliche Verpflichtungen erteilen werde. Die Antragsteller würden den mit Handlungsalternativen verbundenen Entscheidungsspielraum der Bundesregierung verkennen.
Gegen die Entscheidung der ersten Instanz hatten die aktuellen Antragsteller beim nächsthöheren Gericht Beschwerde eingelegt. Die Richter des 1. Senats schlossen sich jedoch der Auffassung der Kollegen an und wiesen die Beschwerde zurück.
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