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Vorerst keine Grundsatzentscheidung bei Flüchtlingskosten

Die Regierungschefs der Länder wollten eine dauerhafte Lösung, die sich automatisch an die Zahl der Asylbewerber anpasst. Jetzt gibt es vom Bund erstmal eine einmalige Erhöhung für 2023.

Bund-Länder-Gipfel
Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) bei Beginn des Bund-Länder-Gipfels im Bundeskanzleramt. Foto: Bernd von Jutrczenka
Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) bei Beginn des Bund-Länder-Gipfels im Bundeskanzleramt.
Foto: Bernd von Jutrczenka

Bund und Länder haben bei einem Flüchtlingsgipfel im Kanzleramt eine Grundsatzentscheidung über dauerhaft höhere Bundesmittel für die Finanzierung der Unterbringung und Versorgung von Schutzsuchenden vertagt.

Wie aus der Vereinbarung hervorgeht, die die Ministerpräsidenten mit Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) trafen, wird der Bund zunächst für das Jahr 2023 die Flüchtlingspauschale an die Länder um eine Milliarde Euro erhöhen. Damit sollen die Länder dabei unterstützt werden, ihre Kommunen zusätzlich zu entlasten und die Digitalisierung der Ausländerbehörden zu finanzieren.

Entscheidung wohl erst im November

Man sei sich einig, dass es sich bei der Bewältigung der Fluchtmigration um eine dauerhafte Aufgabe von Bund, Ländern und Kommunen handelt, hielten die Teilnehmer des Treffens weiter fest. Vor diesem Hintergrund wollten Bund und Länder miteinander klären, wie die Finanzierung dieser Aufgabe in Zukunft geregelt werden könne. Eine Entscheidung dazu solle bei einer Zusammenkunft im kommenden November getroffen werden.

In den ersten vier Monaten dieses Jahres hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 101.981 Asylerstanträge entgegengenommen. Das ist eine Zunahme der Antragszahlen um rund 78 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Hauptherkunftsländer waren seit Jahresbeginn Syrien, Afghanistan und die Türkei.

Verlängerung von Ausreisegewahrsam

Im vergangenen Jahr hatten rund 218.000 Menschen erstmals einen Asylantrag in Deutschland gestellt. Außerdem müssen die Kommunen mehr als eine Million Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine unterbringen. Diese müssen keine Asylanträge stellen.

Um Abschiebungen konsequenter durchzusetzen, hätten sich Bund und Länder darauf verständigt, die maximale Dauer des Ausreisegewahrsams von derzeit 10 auf 28 Tage zu verlängern, sagte Scholz. Vereinbart wurden den Angaben zufolge auch erweiterte Zuständigkeiten der Bundespolizei und ein verbesserter Informationsaustausch zwischen Justiz- und Ausländerbehörden.

© dpa-infocom, dpa:230510-99-640966/7