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Verleumdungsklage: Rückschlag für Ex-Präsident Trump

Im Zivilverfahren um den sexuellen Missbrauch von US-Autorin E. Jean Carroll wurde Ex-Präsident Donald Trump bereits zu einer Millionenstrafe verdonnert. Nun könnten ihm in dem Fall weitere Klagen drohen.

Donald Trump
Ex-Präsident Donald Trump bei einer Wahlkampfveranstaltung in Las Vegas. Foto: John Locher/DPA
Ex-Präsident Donald Trump bei einer Wahlkampfveranstaltung in Las Vegas.
Foto: John Locher/DPA

Neue juristische Schlappe für den ehemaligen US-Präsidenten Donald Trump: Im Zuge einer Verleumdungsklage wegen sexuellen Missbrauchs in New York hat das US-Justizministerium eine frühere Einschätzung geändert. Das Ministerium kommt nun zu dem Schluss, dass es dem Republikaner nicht länger bescheinigen werde, dass er wegen mutmaßlich verleumderischer Aussagen über die US-Autorin E. Jean Carroll während seiner Amtszeit immun sei.

Es gebe keine Beweise dafür, dass Trump hinreichend von der Absicht getrieben worden sei, »der Regierung der Vereinigten Staaten zu dienen«, als er den sexuellen Missbrauch Carrolls geleugnet und andere Aussagen über die Frau gemacht habe, hieß es in einem Schreiben des Ministeriums. Carroll wirft Trump vor, sie 1996 in einem New Yorker Nobelkaufhaus angegriffen und vergewaltigt zu haben. Der heute 77-Jährige weist die Vorwürfe zurück - auch bereits während seiner Zeit im Weißen Haus.

Entschädigung in Millionenhöhe

In einem Zivilverfahren sah es eine Geschworenenjury im Mai jedoch als erwiesen an, dass Trump Carroll angriff und sexuell missbrauchte. Den Vorwurf der Vergewaltigung sah die Jury nicht bestätigt. Kurz nach Trumps Verurteilung zu einer Entschädigung in Millionenhöhe gab Carroll bekannt, dass sie erneut gerichtlich gegen den Ex-Präsidenten vorgehen werde - dieses Mal wegen Verleumdung. Als Grund nannte sie dessen Äußerungen nach dem Urteil. Trump reichte eine sogenannte Gegenklage wegen Verleumdung ein.

Der Schritt des Justizministeriums bedeutet nun, dass Trump auch für Aussagen, die er während seiner Zeit im Amt gemacht hat, zivilrechtlich belangt werden kann. Bisher drehten sich die Klagen um Aussagen nach seiner Abwahl. Das Justizministerium führte nun unter anderem als Begründung an, dass Trump Aussagen, die er als Präsident machte, später in ähnlicher Form wiederholte. Trump leugnete den Vorfall und beleidigte Carroll kurz nach der Urteilsverkündung in einer CNN-Sendung. Trump will bei der Präsidentschaftswahl 2024 wieder antreten.

© dpa-infocom, dpa:230712-99-369856/3