Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) will den Radverkehr in Deutschland stärken. »Deutschland soll Fahrradland werden«, sagte er bei einem Vortrag auf dem Verkehrsgerichtstag am Donnerstag in Goslar. Auf dem Kongress starteten am Donnerstag die Debatten in den Arbeitskreisen zu Themen des Verkehrsrechts und der Verkehrssicherheit.
Unter anderem solle der intermodale Verkehr gefördert werden. Wissing sagte, er befürworte es, wenn Pendler beispielsweise mit dem Fahrrad zum Bahnhof und von dort mit dem Zug weiter zu ihrem Arbeitsplatz fahren würden. Dafür brauche es eine entsprechende Infrastruktur. »Fahrräder haben heutzutage einen anderen Wert als in der Vergangenheit«, sagte Wissing. Deshalb seien beispielsweise an Bahnhöfen sichere Abstellmöglichkeiten in Form von Fahrradparkhäusern notwendig. Diese müssten schnell ausgebaut werden. Angesichts des Fachkräftemangels sei dabei auch eine serielle Fertigung denkbar.
Neben Parkhäusern müsse deshalb generell die Infrastruktur für den Radverkehr verbessert werden. Es brauche etwa geschlossene Netze möglichst vom restlichen Verkehr abgetrennter Radwege. Ein guter Radweg habe mindestens eine Breite von 2,5 Metern je Richtung, sagte Wissing in Bezug auf einen durch das Verkehrsministerium geförderten Leitfaden für den Radverkehr. Vielen Menschen sei Radfahren zu unsicher: »Wenn Eltern ihre Kinder lieber mit dem Auto zur Schule bringen, statt sie auf das Fahrrad zu setzen - dann läuft etwas falsch.«
Bessere Verknüpfung gewünscht
Darüber hinaus brauche es generell eine bessere Verknüpfung verschiedener Verkehrsmittel. Wissing begrüßte deshalb die Entscheidung des Verkehrsgerichtstages in den kommenden Jahren erstmals auch Themen zum Luft- und Bahnverkehr zu behandeln.
Der Gerichtstag ist am Mittwoch in Goslar gestartet. In diesem Jahr nehmen 1211 Teilnehmer aus rund zwölf europäischen Ländern teil. Der Kongress wurde wegen der Pandemie kurzfristig aus dem Januar in den August verschoben. Er zählt zu den wichtigsten Treffen von Fachleuten für Verkehrssicherheit und Verkehrsrecht in Deutschland. Der Kongress endet am Freitag mit Empfehlungen an den Gesetzgeber.
Auf dem Verkehrsgerichtstag sprechen die Fachleute auch über einen möglichen neuen Grenzwert für den Cannabis-Wirkstoff THC im Straßenverkehr. Wissing bekräftigte nochmals, dass die geplante Freigabe von Cannabis nicht bedeute, dass künftig berauscht Auto gefahren werden dürfe. Im Vorfeld hatten verschiedene Experten und Verbände weitere wissenschaftliche Untersuchungen für eine bessere Bestimmung des Grenzwertes oder eine Erhöhung des Wertes befürwortet. Andere wie etwa der ADAC waren für eine Beibehaltung des aktuellen Grenzwertes. Derzeit wird ab einem Wert von einem Nanogramm THC pro 100 Milliliter Blut - der kleinstmöglichen sicher nachweisbaren Konzentration - eine Drogenfahrt angenommen.
Der Präsident des Deutschen Verkehrsgerichtstages, Ansgar Stauding, forderte in einer Rede zudem Veränderungen bei der Ausbildung von Juristen. Sie müssten stärker versicherungs- und verkehrsrechtliche Themen vermittelt bekommen. Andere Themen könnten stattdessen gekürzt werden.
60. Deutscher Verkehrsgerichtstag
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