Mit Hilfe des Aussteigerprogramms des Bundesamtes für Verfassungsschutz haben sich bisher nur relativ wenige Rechtsextremisten von der Szene gelöst. Seit diesem Jahr setzt der Inlandsgeheimdienst allerdings zusätzlich darauf, Angehörige des rechtsextremen Milieus aktiv auf die Hilfestellungen hinzuweisen, die das Programm »WendePunkt« bietet. Neu ist, dass sich potenzielle Aussteiger nicht nur per Mail oder Telefon, sondern auch über den Messengerdienst Signal an den Nachrichtendienst wenden können.
In einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion heißt es, vom 1. Januar 2018 bis zum 28. September 2023 sei »eine niedrige zweistellige Zahl« von Menschen über das Programm aus der rechtsextremistischen Szene ausgestiegen. Seit der Neuaufstellung des Programms in diesem Jahr könnten Rechtsextremisten, bei denen Hinweise auf eine Ausstiegsbereitschaft erkennbar seien, jetzt auch aktiv angesprochen und über die Möglichkeiten, die das Programm biete, aufgeklärt werden. Da dies jedoch noch nicht lange praktiziert werde, könne man zum Effekt dieser Maßnahme noch keine quantitative Aussage treffen.
Individueller Ausstiegsplan
Zu den Unterstützungsleistungen, die das Programm bietet, gehören unter anderem die »Erarbeitung eines individuellen Ausstiegsplans unter Berücksichtigung sicherheitsrelevanter Aspekte« sowie die Vermittlung externer Hilfsangebote, etwa bei Suchtproblemen oder dem Wunsch nach einer beruflichen Qualifizierung.
In Einzelfällen komme es vor, dass sich potenziell Ausstiegswillige zum Zeitpunkt ihrer ersten Kontaktaufnahme in Haft befänden oder ein Strafprozess bevorstehe, heißt es in der Antwort der Bundesregierung, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Statistische Daten, wie häufig dies der Fall sei, lägen jedoch nicht vor.
»Die Antwort der Bundesregierung macht deutlich, dass Zweifel an Effizienz und Arbeitsweise des sogenannten Aussteigerangebotes des Verfassungsschutzes berechtigt sind«, sagte die Obfrau der Linksfraktion im Innenausschuss, Martina Renner. Laufende Ermittlungsverfahren, eine Haftsituation, Rückfälle in die Naziszene oder die Kosten würden im Einzelfall gar nicht erfasst. »Da wundert es nicht, wenn dem Verfassungsschutz ein Scheitern der Ausstiegsberatung im Einzelfall gar nicht bekannt ist«, so Renner.
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