Thüringens Verfassungsschutz hat den Landesverband der AfD-Jugendorganisation Junge Alternative als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Das teilte die Behörde mit. Die Einstufung sei bereits am 28. März erfolgt.
»Die durch die JA Thüringen vertretenen Positionen sind unvereinbar mit dem Grundgesetz und der Thüringer Landesverfassung«, hieß es in einer Mitteilung der Behörde. Die Thüringer AfD mit ihrem Landesparteichef Björn Höcke wird schon seit März 2021 als rechtsextremistisch eingestuft und beobachtet.
Die JA war seit 2021 als Verdachtsfall geführt worden. Seitdem habe sie sich nicht politisch gemäßigt, so der Verfassungsschutz. »So bezieht sich die derzeitige JA Thüringen regelmäßig auf ein ethnisch homogenes deutsches Staatsvolk und eine deutsche Abstammungsgemeinschaft«, hieß es in der Mitteilung. Eine solche Vorstellung formuliere biologistische Annahmen darüber, wer Deutscher sein kann und wer nicht. Dies stehe im Widerspruch zum Grundgesetz.
Forderung nach »Remigration« als Narrativ der JA
Die JA beschränke sich nicht nur auf politische Meinungsäußerungen. »Sie arbeitet aktionsorientiert und erlebnisorientiert, um den Eindruck zu vermitteln, ihre verfassungsfeindlichen Positionen seien öffentlich mehrheitsfähig«. Zentrales Narrativ der Jungen Alternative sei die Forderung nach »Remigration«. Wenn Rechtsextremisten den Begriff verwenden, meinen sie in der Regel, dass eine große Zahl von Menschen ausländischer Herkunft das Land verlassen soll - auch unter Zwang.
Auf Bundesebene hat der Verfassungsschutz die Junge Alternative ebenfalls zur erwiesen extremistischen Bestrebung hochgestuft. Dagegen wehren sich AfD und JA zurzeit in einem noch laufenden Eilverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen.
Thüringens Verfassungsschutzchef Stephan Kramer erklärte, die JA unterstütze die Thüringer AfD dabei, »junge Menschen mit dem Versprechen von Gemeinschaft und Zusammengehörigkeit zu radikalisieren«. Die JA Thüringen habe vor allem im Bereich ihres Spitzenpersonals sukzessive diejenigen Personen marginalisiert und abgewählt, die für moderatere Positionen eintraten. Damit habe sie sich »ganz auf die Linie von Björn Höcke begeben«. »Es liegen nun hinreichend verdichtete konkrete Anhaltspunkte für Verstöße gegen die Menschenwürde, das Demokratie- und das Rechtsstaatsprinzip vor«, sagte Kramer.
Höcke hatte sich mehrfach hinter die JA gestellt
Laut der Mitteilung des Verfassungsschutzes sei auch »die Glorifizierung des Landessprechers Björn Höcke durch die JA« bezeichnend. Höcke bediene sich regelmäßig nationalsozialistischer Parolen. Der in Nordrhein-Westfalen geborene 52-Jährige wurde vom Landgericht Halle zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er wissentlich eine nationalsozialistische Parole verwendet haben soll. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
»Die JA Thüringen bezeichnet sich selbst als 'Teil des Systems Höcke'«, hieß es in der Mitteilung. Höcke wiederum hatte sich mehrfach hinter die Jugendorganisation gestellt. Bei Thüringer AfD-Parteitagen ist die JA auch regelmäßig mit einem eigenen Stand vertreten.
Die JA nutze die Freiheiten der demokratischen Grundordnung, um Positionen zu deren Überwindung zu verbreiten. Es bestehe die Gefahr, dass die Positionen zum Anlass für Gewalt gegen Andersdenkende werden könnten.
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