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Urteil soll Terror-Listung von Revolutionsgarden ermöglichen

Israel fordert von der EU bereits seit langem, die iranischen Revolutionsgarden als Terrororganisation einzustufen. Nach jahrelangem Stillstand gibt es nun Bewegung - dank eines deutschen Urteils.

Oberlandesgericht Düsseldorf
Ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf soll als Grundlage für eine EU-Terror-Listung der Revolutionsgarden dienen. Foto: Marius Becker/DPA
Ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf soll als Grundlage für eine EU-Terror-Listung der Revolutionsgarden dienen.
Foto: Marius Becker/DPA

Mehrere EU-Staaten, darunter auch Deutschland, wollen die iranischen Revolutionsgarden auf Grundlage eines Urteils des Oberlandesgerichts Düsseldorf als Terrororganisation einstufen lassen. Das erfuhr die Deutsche Presse-Agentur am Rande eines EU-Außenministertreffens in Brüssel.

Auf Bitte unter anderem der deutschen EU-Delegation habe der juristische Dienst des Rates der EU geprüft und bestätigt, dass das im Dezember in Düsseldorf ergangene Urteil als Grundlage für eine EU-Terror-Listung der Revolutionsgarden ausreichen könnte, erklärten EU-Diplomaten. In dem Richterspruch war der Auftrag einer staatlichen iranischen Stelle für einen versuchten Brandanschlag auf eine Synagoge festgestellt worden. 

Israel macht seit langer Zeit Druck - Risikofaktor Atomabkommen

Eine Einstufung der iranischen Revolutionsgarden als Terrororganisation wird von Israel bereits seit langem gefordert. Nach dem iranischen Großangriff auf Israel im April war dies noch einmal bekräftigt worden. In der Vergangenheit hatte die EU immer betont, eine Terror-Listung der Elitestreitkräfte sei derzeit rechtlich nicht möglich, weil es dafür eine nationale Gerichtsentscheidung oder Verbotsverfügung einer Verwaltungsbehörde brauche. Im Auswärtigen Dienst der EU war bis zuletzt bezweifelt worden, dass das Urteil aus Düsseldorf die nötigen Voraussetzungen erfüllt.

Nach der Analyse des juristischen Dienstes unterstützen nach Angaben aus EU-Kreisen nun mehrere EU-Staaten die Idee, die für eine Listung der Revolutionsgarden notwendigen Verfahrensschritte im Rat der EU anzustoßen. Die deutsche Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne) hatte in der Vergangenheit immer wieder betont, dass sie eine Listung befürwortet. Ob es unter den 27 Mitgliedstaaten die für eine Terror-Listung notwendige Mehrheit gibt, ist allerdings noch ungewiss. Sie könnte nur einstimmig beschlossen werden.

Der EU-Außenbeauftragte Josep Borrell galt in der EU bislang als Gegner einer Einstufung der Revolutionsgarden als Terrororganisation. Als ein Grund gelten die Bemühungen, den Iran zu einem Festhalten an einem Abkommen zur Einschränkung seines Nuklearprogramms zu bewegen. Dieses soll verhindern, dass der Iran eine Atombombe baut.

Urteil wegen Anschlagsplan

Das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf war im vergangenen Dezember wegen eines versuchten Anschlags auf eine Synagoge in Bochum ergangen. Damals war ein Deutsch-Iraner wegen Verabredens einer schweren Brandstiftung und versuchter Brandstiftung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt worden (Aktenzeichen III-6 StS 1/23). 

Die Revolutionsgarden schützen als Elitestreitkräfte im Iran unter anderem die Staatsideologie und sollen auch Putschversuche verhindern. Sie führten nach iranischen Angaben auch den Angriff auf Israel im April aus, bei dem Hunderte Raketen und Drohnen zum Einsatz kamen, aber unter anderem wegen einer gut funktionierenden Flugabwehr Israels und seiner Partner waren kaum Schäden entstanden.

Von Diplomaten wurde betont, dass die Terror-Listung der Garden vor allem ein symbolischer Schritt wäre. Grund ist, dass es gegen sie bereits EU-Sanktionen gibt.

© dpa-infocom, dpa:240527-99-182703/3