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Urlaub trotz Corona - was in den Bundesländern möglich ist

In den ersten Bundesländern haben die Sommerferien begonnen. Viele Menschen wollen lieber Urlaub in Deutschland als im Ausland machen. Dabei sind noch einige Regeln zu beachten. Ein Überblick.

Fehmarn
Eine Frau paddel mit ihrem Hund auf einem Windsurfbrett auf der Ostsee vor der Insel Fehmarn. Foto: Frank Molter/dpa
Eine Frau paddel mit ihrem Hund auf einem Windsurfbrett auf der Ostsee vor der Insel Fehmarn. Foto: Frank Molter/dpa

BERLIN. Die Zahlen der Corona-Neuinfektionen in Deutschland sind niedrig. Das freut vor allem jene, deren Sommerferien bereits begonnen haben oder demnächst starten. Denn Reisen im Land sind wieder möglich - mal mit mehr, mal mit weniger Auflagen. Die Regeln in den einzelnen Bundesländern: 

BADEN-WÜRTTEMBERG: Pensionen, Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze im Südwesten dürfen Gäste empfangen. Bei der Anreise ist ein Nachweis über eine Impfung, Genesung oder ein negativer Schnelltest erforderlich. Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 35 entfällt dies. Beherbergungsbetriebe dürfen Saunen, Bäder und Wellnessbereiche für ihre Übernachtungsgäste öffnen. Auch Restaurants und Cafés haben geöffnet. Bei Inzidenzen über 35 ist die Personenzahl beschränkt und es ist ein Impfnachweis oder Vergleichbares gefordert. Auch Veranstaltungen wie Theateraufführungen oder Konzerte sind erlaubt. Bei einer Inzidenz unter zehn dürfen im Freien bis zu 1500 Menschen zusammenkommen, in geschlossenen Räumen bis zu 500. Ist die Inzidenz höher, gelten strengere Regeln. Die Maskenpflicht besteht weiter. Zuletzt lag die Inzidenz für das gesamte Land bei 6,5.

BAYERN: In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer über fünf Tage hinweg stabilen Inzidenz unter 100 dürfen Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen, Campingplätze, Berghütten und Jugendherbergen öffnen. Gäste müssen einen höchstens 24 Stunden alten negativen Corona-Test mitbringen. Ebenfalls geöffnet sind etwa Seilbahnen und Schifffahrt, die Gastronomie sowie Saunen, Bäder und Freizeitparks. Auch Stadt- und Bergführungen sind möglich. Grundsätzlich gilt: Bleibt die Inzidenz unter 50, entfällt für Gäste die Testpflicht. Derzeit sind alle bayerischen Landkreise unter 50.

BERLIN: In der Hauptstadt sind seit Mitte Juni wieder private Übernachtungen in Hotels, Pensionen oder Ferienwohnungen möglich. Gäste müssen keinen negativen Corona-Test oder Impfnachweis vorlegen. Wer sich in den Innenräumen von Kneipen und Restaurants bedienen lassen will, muss hingegen ein negatives Testergebnis oder den Nachweis einer vollständigen Impfung vorlegen. Ausnahmen gelten für Hotelgäste, die im Hotelrestaurant speisen oder etwas trinken. Die Außengastronomie ist schon länger geöffnet, hier gibt es keine Testpflicht mehr.

Auch Kinos, Theater, Opern- und Konzerthäuser dürfen mit Testpflicht und Hygienekonzept öffnen. Etliche Museen und Gedenkstätten sind ebenfalls offen; es gibt wieder Stadtrundfahrten und Schiffsausflüge. Der Senat einigte sich zudem darauf, dass ab Anfang Juli bei Veranstaltungen im Freien bis zu 2000 Teilnehmer erlaubt sind. An Veranstaltungen in Innenräumen dürfen dann bis zu 500 teilnehmen.

BRANDENBURG: Hotels und Ferienwohnungen sind für touristische Übernachtungen wieder offen - nötig ist ein negativer Corona-Test oder der Nachweis für Impfung oder Genesung. Die Testpflicht entfällt aber bei einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz unter 20 - das gilt derzeit für alle Landkreise und kreisfreie Städte. Auch der Besuch von Gaststätten drinnen ist dann ohne Test möglich. In Diskotheken und Clubs gilt weiterhin grundsätzlich eine Testpflicht. Es darf nicht mehr als ein Gast pro zehn Quadratmeter eingelassen werden. Sexuelle Dienstleistungen sind erlaubt mit Test - die Maske muss aufbleiben, »solange die sexuelle Dienstleistung nicht erbracht wird«, wie es in der Verordnung des Landes heißt.

BREMEN:Gastronomiebetriebe dürfen außen und innen öffnen, wenn ein Hygienekonzept vorliegt und Kontaktdaten der Gäste erhoben werden. Derzeit sind keine Tests nötig, weil die Infektionsrate in Bremen und Bremerhaven niedrig ist. Eine Testpflicht würde innen bei einer Inzidenz über 35 wieder greifen, außen über 50. Hotelübernachtungen zu touristischen Zwecken sind mit aktuellem Negativ-Test gestattet. Genesene und Gäste mit vollem Impfschutz müssen keinen Test vorlegen. Die Maskenpflicht gilt in Außenbereichen nur noch an Haltestellen und in Bahnhöfen. Im Nahverkehr und in Innenräumen besteht sie weiterhin. Bis auf Clubs und Diskotheken sind Freizeit- und Kultureinrichtungen geöffnet. In Museen ist kein Termin mehr erforderlich.

HAMBURG:Seit Juni können Touristen wieder in der Hansestadt übernachten. Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze dürfen privat reisende Gäste empfangen. Voraussetzung sind auch hier die Einhaltung strenger Hygiene-Auflagen und die Vorlage eines negativen Corona-Tests. Außengastronomie ist erlaubt, drinnen dürfen Gäste nur mit negativem Test sitzen. Unter den üblichen Hygieneauflagen sind auch Hafen- und Stadtrundfahrten zulässig, in offenen Fahrzeugen auch ohne Maske. Museen und Bibliotheken sind ebenso geöffnet wie zoologische und botanische Gärten, Theater, Opern und Kinos. Nur die Clubs bleiben vorerst geschlossen. Ab Freitag dürfen jedoch bis zu 250 Menschen im Freien tanzen, sofern sie getestet, geimpft oder genesen sind.

HESSEN: Hotels, Ferienhäuser, Jugendherbergen und Campingplätze sind unter Auflagen geöffnet. Gäste müssen bei der Anreise einen negativen Corona-Test vorlegen, unter anderem gilt bei Betrieben mit Gemeinschaftseinrichtungen eine Testpflicht einmal pro Woche bei längeren Aufenthalten. Für die Innengastronomie muss unter anderem ein tagesaktueller, negativer Test vorgelegt werden, Gäste und Bedienung müssen eine medizinische Maske tragen. In der Außengastronomie gilt keine Maskenpflicht mehr. Tanzen im Außenbereich von Diskotheken und Clubs ist wieder erlaubt. Schwimmbäder können unter Auflagen wieder öffnen, ebenso Zoos, Museen und Freizeitparks.

MECKLENBURG-VORPOMMERN:Das Urlaubsland im Nordosten hat seine Hotels, Pensionen und Campingplätze seit Anfang Juni auch wieder für Gäste aus anderen Bundesländern geöffnet. Sie müssen bei Anreise allerdings einen negativen Corona-Test vorlegen, vollständig geimpft oder genesen sein. Die lange verwaisten Ostseestrände füllen sich zu Beginn der Ferienzeit zusehends. Seit dem 11. Juni dürfen auch Tagesgäste wieder anreisen. Gaststätten sind seit Ende Mai geöffnet. Zoos und Museen können wieder besucht werden, die Theater und die Klassik-Festspiele sind in die Sommersaison gestartet - mit Zuschauerlimits sowie Maskenpflicht. Die Vorlage negativer Corona-Tests wird bei Restaurant- oder Veranstaltungsbesuchen nicht mehr verlangt.

NIEDERSACHSEN: Tourismus und Gastronomie sind bei der gegenwärtig niedrigen Inzidenz in Niedersachsen mit einem Hygienekonzept ohne große Einschränkungen möglich. In der Gastronomie gilt drinnen eine Maskenpflicht, solange man noch nicht sitzt. Übernachtungsgäste müssen bei der Anreise einen negativen Corona-Test vorlegen. Zoologische und botanische Gärten haben mit Hygienekonzept geöffnet. Der Besuch von Museen und anderen Kultureinrichtungen ist bis zu einer Inzidenz von zehn mit Hygienekonzept und Maske ohne weitere Einschränkungen möglich.

NORDRHEIN-WESTFALEN: Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 35 - also überall in NRW - dürfen Hotels ohne Kapazitätsbegrenzung für Übernachtungen sowie das komplette gastronomische Angebot öffnen. Gäste müssen geimpft oder genesen sein oder bei der Anreise einen Test vorlegen. Das gilt auch für Ferienwohnungen und Campingplätze. Die Gastronomie darf man in ganz NRW inzwischen innen und außen ohne Test besuchen.

RHEINLAND-PFALZ:In Rheinland-Pfalz treten am Freitag (2. Juli) weitere Lockerungen in Kraft, wenn die Inzidenz niedrig bleibt. So müssen etwa Mitarbeiter in Hotellerie und Gastronomie keine Masken mehr tragen, wenn sie tagesaktuell getestet sind. Gäste in Restaurants oder Cafés müssen drinnen nicht mehr vorher reservieren und müssen keinen Negativ-Test mehr vorweisen.

Hotelgäste müssen diesen nur noch bei der Anreise, aber nicht mehr alle 48 Stunden vorweisen. Auch Konzerte, Sportevents und Volksfeste sind dann unter Auflagen wieder möglich - im Freien auf einem Festplatz oder einem Park ohne Sitzplätze mit bis zu 5000 getesteten, geimpften oder genesenen Zuschauern. Clubs und Diskotheken dürfen auch wieder unter Auflagen aufmachen, sie brauchen etwa entsprechende Lüftungsanlagen, maximal 350 Menschen sind gleichzeitig erlaubt. Zoos, Museen und Freibäder sind bereits seit einigen Wochen wieder geöffnet.

SAARLAND: Gäste dürfen im Café oder Restaurant draußen ohne Testpflicht Platz nehmen. Drinnen gilt nach wie vor, dass ein negativer Test oder ein vollständiger Impf- oder Genesungsnachweis vorgelegt werden muss, außerdem sind Gruppen von maximal zehn Personen erlaubt. Das gilt auch für Touristen bei der Ankunft in Hotels oder anderen Beherbergungsbetrieben. Alle zwei Tage muss dann erneut getestet werden. Schwimmbäder, Thermen und Saunen sind unter Auflagen wieder geöffnet, ebenso Restaurants, Zoos und Freizeitparks.

SACHSEN:Bei einer stabilen Inzidenz unter zehn, wie sie derzeit in Sachsen vorherrscht, gibt es ab 1. Juli kaum noch Einschränkungen: Kontaktbeschränkungen fallen weg, Freunde und Familie können sich ohne Auflagen treffen. Auch Großveranstaltungen wie Konzerte mit mehr als 1000 Teilnehmern sind erlaubt - wenn auch mit Auflagen wie Kontakterfassung und Testpflicht. Im Freien muss keine Maske mehr getragen werden, lediglich beim Einkaufen sowie in Bus und Bahn ist ein Mund-Nasen-Schutz Pflicht. Cafés und Restaurants in Sachsen sind geöffnet - ohne Anmeldung oder Test. Auch Übernachtungen in Hotels, Pensionen sowie auf Campingplätzen sind wieder ohne Einschränkungen möglich. Steigen die Zahlen, gelten stufenweise Verschärfungen.

SACHSEN-ANHALT: In Sachsen-Anhalt dürfen Hotels, Pensionen und andere Beherbergungsbetriebe wieder öffnen. Übernachtungsgäste brauchen einen aktuellen Test bei der Anreise und danach alle 72 Stunden. Auf Campingplätzen und in Ferienwohnungen gilt die Testpflicht nur bei der Ankunft. Auch Reisebustouren, Flusskreuzfahrten, Stadtrundfahrten und vergleichbare touristische Angebote sind wieder möglich. Geschäftsreisende, Dauercamper sowie generell Minderjährige, Genesene und Geimpfte sind von der Testpflicht ausgenommen. Auf Bus- oder Schiffsreisen müssen die Reisenden einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen. Restaurants dürfen drinnen und im Außenbereich Gäste ohne Tests bewirten, auch bei Kulturveranstaltungen sind derzeit keine Tests erforderlich.

SCHLESWIG-HOLSTEIN: Schleswig-Holstein steht Touristen aus ganz Deutschland offen. Übernachtungsgäste müssen einen höchstens 48 Stunden alten negativen Corona-Test mitbringen. 72 Stunden nach der Anreise ist dann einmalig nur noch ein weiterer Test nötig. Außengastronomie ist im Norden bereits seit längerem erlaubt, mittlerweile auch die Innengastronomie. Dort müssen Gäste einen negativen Test vorlegen, ausgenommen Übernachtungsgäste im jeweiligen Hotel. Auch die Clubs und Diskotheken dürfen wieder öffnen: für maximal 125 Personen und mit Hygienekonzept, Kontaktdatenerhebung, Masken- und Testpflicht.

THÜRINGEN:In Thüringen lag die Sieben-Tage-Inzidenz zuletzt im einstelligen Bereich, so dass es im Tourismus kaum noch Einschränkungen gibt. Campingplätze und Ferienwohnungen dürfen ab einer stabilen Inzidenz von unter 100 gebucht werden. Reisebusveranstaltungen sind dann für tagestouristische Angebote erlaubt, bei einer Inzidenz unter 50 auch mehrtägige Reisen, ab einer Inzidenz unter 35 entfällt zudem die Testpflicht, die Verpflichtung zum Tragen einer Maske bleibt aber.

Hotels und Pensionen dürfen bei einer Inzidenz unter 35 Gäste beherbergen - also fast überall. Es entfallen zudem Testpflicht und Auslastungsgrenze von 60 Prozent. Eine Kontaktnachverfolgung muss weiterhin möglich sein. In der Gastronomie gibt es bei Inzidenzen unter 35 auch in Innenräumen keine Testpflicht mehr für die Gäste. Am Donnerstag (1. Juni) sollen neue Regeln in Kraft treten, die nach einem Entwurf Öffnungen in allen Bereichen und keine Unterscheidung mehr bei Inzidenzen von 35 und 50 vorsieht. Stattdessen sollen die Kommunen dann selbst gegebenenfalls Regeln verschärfen. (dpa)