Führende Unionspolitiker haben härtere Strafen für antisemitische und anti-israelische Äußerungen gefordert. »Es gibt in Deutschland importierten Antisemitismus und Hass auf Israel«, sagte CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt der »Bild am Sonntag«. »Es braucht einen Knallhart-Kurs gegen Juden- und Israel-Hasser mit Konsequenz und Härte.« Ohne Bekenntnis zum Existenzrecht Israels solle es in Deutschland keinen Asyl- oder anderen Schutzstatus mehr geben dürfen. Das Gleiche verlangte CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann in der Zeitung.
Terror-Unterstützern mit Doppelpass solle der deutsche Pass entzogen und ein Aufenthaltsverbot in Deutschland auferlegt werden, forderte Dobrindt. »Wer gegen Israel hetzt, soll mit mindestens sechs Monaten Haft rechnen müssen, Antisemitismus soll dafür als besonders schwerer Fall der Volksverhetzung eingestuft werden.«
Linnemann sagte: »Entscheidend ist, dass diejenigen, die nach Deutschland kommen, unsere Werte akzeptieren. Dafür braucht es eine verpflichtende Integrationsvereinbarung.« Er meinte: »Wer dem in der Realität nicht nachkommt, hat sein Aufenthaltsrecht verwirkt und muss ausreisen.« Es sei »allerhöchste Zeit, den muslimischen Antisemitismus genauer unter die Lupe zu nehmen und zu bekämpfen«.
Tatbestand der »verhetzenden Beleidigung«
Bereits jetzt können Menschen, die zu Hass aufstacheln oder andere Gruppen beschimpfen, wegen Volksverhetzung angeklagt werden. Vor zwei Jahren wurde zudem der Tatbestand der »verhetzenden Beleidigung« eingeführt, der etwa auf Hassbotschaften abzielt, die online per Direktnachricht verbreitet werden. Damals hatte es in Deutschland bereits eine sehr ähnliche Debatte anlässlich einer Zuspitzung im Konflikt zwischen der palästinensischen Terrorgruppe Hamas und Israel gegeben, die dann mit einer von Ägypten vermittelten Waffenruhe endete.
Zudem wurde 2021 ein Paragraf des Strafgesetzbuchs ergänzt, der sich mit dem Strafmaß im Fall einer Verurteilung beschäftigt - seitdem werden antisemitische Motive explizit erwähnt als Gründe, die zu einer höheren Strafe führen können. Verboten ist auch die Schmähung ausländischer Flaggen wie zum Beispiel der israelischen. Auch Landfriedensbruch kann etwa bei aggressiven Demonstrationen ein Straftatbestand sein.
Die Staatsbürgerschaft kann derzeit nur in wenigen Fällen entzogen werden, zum Beispiel wenn die Person sich an Kampfhandlungen von Terrorgruppen im Ausland - Anlass waren hier die deutschen IS-Kämpfer - beteiligt oder bei der Erteilung absichtlich falsche Angaben gemacht hat.
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