Logo
Aktuell Inland

Union scheitert mit Einsetzung eines Warburg-Ausschusses

Der Unionsantrag für einen Warburg-Untersuchungsausschuss wurde von der Ampel abgelehnt. Nun will die Union vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.

Bundestag
Im Bundestag wurde gegen einen U-Ausschuss zur Aufklärung des Steuerskandals bei der Hamburger Warburg-Bank votiert. Foto: Bernd von Jutrczenka/DPA
Im Bundestag wurde gegen einen U-Ausschuss zur Aufklärung des Steuerskandals bei der Hamburger Warburg-Bank votiert.
Foto: Bernd von Jutrczenka/DPA

Die CDU/CSU-Fraktion ist mit dem Versuch gescheitert, im Bundestag einen Untersuchungsausschuss zur Aufklärung des Steuerskandals bei der Hamburger Warburg-Bank einzusetzen. Sie erhielt für ihren Antrag im Parlament nicht die nötige Mehrheit, weil die Koalitionsfraktionen SPD, Grüne und FDP dagegen stimmten. Die Union will jetzt das Bundesverfassungsgericht anrufen.

Der Vorgang ist absolut ungewöhnlich. Untersuchungsausschüsse gelten als eines der wichtigsten Minderheitenrechte im Bundestag. Dies ist auch im Grundgesetz festgeschrieben. »Der Bundestag hat das Recht und auf Antrag eines Viertels seiner Mitglieder die Pflicht, einen Untersuchungsausschuss einzusetzen«, heißt es in Artikel 44 Absatz 1.

Ampel: Antrag verfassungswidrig

Die Ampel-Fraktionen argumentierten, dass der Bundestag keine verfassungswidrigen Beschlüsse fassen dürfe. Darum handele es sich aber bei dem Einsetzungsantrag der Union, weil in weiten Teilen Vorgänge der Hamburger Landespolitik untersucht werden sollten.

»Wir müssen unser Grundgesetz achten und die Kompetenzverteilung«, sagte Johannes Fechner von der SPD. Der Union gehe es auch gar nicht um Sachaufklärung. »Sie wollen mit möglichst viel Dreck auf den Kanzler werfen, damit ein bisschen etwas hängen bleibt.«

Für die Union wies Patrick Schnieder (CDU) den Vorwurf der Verfassungswidrigkeit zurück. »Der Kanzler zieht den Schwanz ein. Er stellt sich nicht einem solchen Untersuchungsausschuss. Wenn er nichts zu befürchten hätte, würde er das tun.« Man werde sich dieses grundlegende Recht der Opposition in Karlsruhe einklagen.

Darum geht es

Bei dem Untersuchungsausschuss soll es um die Rolle von Olaf Scholz (SPD) als früherer Hamburger Regierungschef, Ex-Bundesfinanzminister und jetziger Kanzler gehen. Ihm wird vorgeworfen, in seiner Zeit als Hamburger Bürgermeister auf die »Cum-Ex-«Steueraffäre der Warburg-Bank Einfluss genommen zu haben. Scholz wies dies stets zurück. Durch »Cum-Ex« war dem Staat ein Gesamtschaden von geschätzt mindestens zwölf Milliarden Euro entstanden.

Anleger hatten sich eine einmalig gezahlte Kapitalertragsteuer mit Hilfe von Banken mehrfach erstatten lassen. Die Affäre wird schon von einem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft aufgearbeitet.

Das Ablehnen der Ausschuss-Einsetzung sei »eine schwerwiegende Entscheidung, die auch wir nicht auf die leichte Schulter nehmen«, sagte Stephan Thomae von der FDP.

Sein Grünen-Kollege Andreas Audretsch betonte, die Rechte von Minderheiten seien für seine Partei von allergrößter Bedeutung. »Da gibt es keine Zweifel und nichts zu deuteln.« AfD und Linke unterstützen den Antrag der Union. Dass die Ampel ihn ablehne, sei »ein ganz konsequenter Verfassungsbruch«, sagte Kai Gottschalk von der AfD.

© dpa-infocom, dpa:230705-99-297403/3