Die Union im Bundestag hat Verfassungsklage gegen einen Nachtragshaushalt des Bundes zugunsten von Investitionen in den Klimaschutz eingereicht. Das teilte Unionsfraktionschef Friedrich Merz (CDU) am Freitag in Berlin mit.
Die Bundesregierung schichtet mit Zustimmung des Bundestags 60 Milliarden Euro nicht genutzte Kreditermächtigungen im Haushalt so um, dass sie in den kommenden Jahren für Investitionen in den Klimaschutz genutzt werden können. Genehmigt worden waren die Kredite ursprünglich zur Bekämpfung der Corona-Krise. Merz kritisierte: »Dies ist eine einfachgesetzliche Umgehung der Schuldenbremse.«
Er betonte: »Dies ist keine Klage gegen ausreichende Mittel zur Bewältigung der Klimakrise.« Die Union wende sich ausschließlich gegen eine haushälterische Maßnahme. Sie stelle nicht den Klima- und Transformationsfonds an sich in Abrede, sondern nur die Finanzierung. Die Mittel für den Klimaschutz müssten stattdessen über den normalen Haushalt mobilisiert werden. Bei Finanzierungsproblemen müsse es Einsparungen an anderer Stelle geben. Nötig sei angesichts der aktuellen Krisen eine Verständigung auf neue Prioritäten, sagte Merz.
CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt sagte, die Union hoffe darauf, dass es nach der Klage noch in diesem Jahr Hinweise vom Bundesverfassungsgericht gegen eine Verletzung der Schuldenbremse gebe.
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