Die in Afghanistan herrschenden Taliban haben nach Angaben der Vereinten Nationen große Fortschritte im Kampf gegen die Opiumgewinnung gemacht.
Laut einem UN-Bericht von Sonntag ging der Anbau von Opium seit einem entsprechenden Verbot seitens der Islamisten im vergangenen Jahr um 95 Prozent zurück. In der Vergangenheit stammten etwa 90 Prozent des weltweit angebauten Schlafmohns, der Basis für Opium und Heroin ist, aus Afghanistan.
Während sich die Anbaufläche in dem Land im vergangenen Jahr laut UN insgesamt noch über 233.000 Hektar erstreckte, ist sie nun auf 10.800 Hektar gesunken. Gleichzeitig habe der Anbau von Weizen zugenommen.
In dem von Krieg und Armut geplagten Land gilt der Anbau der Droge als sehr rentabel und trägt zum Überleben vieler Bauern bei. Laut der UN-Sondergesandten für Afghanistan sind fast 80 Prozent der afghanischen Bevölkerung von der Landwirtschaft abhängig. Allerdings kämpft das Land mit Wassermangel.
Mohnanbau verboten
»In den kommenden Monaten braucht Afghanistan dringend starke Investitionen in nachhaltigen Lebensunterhalt, um den afghanischen Bauern Möglichkeiten zu geben, sich vom Opiumanbau zu lösen«, sagte Ghada Waly, geschäftsführende Direktorin des Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung.
Der Oberste Führer der Taliban, Haibatullah Achunsada, hatte den Mohnanbau im April vergangenen Jahres per Dekret verboten. Zwar war der Anbau in Afghanistan auch schon vor der Machtübernahme der Taliban im August 2021 illegal gewesen - weit verbreitet war er aber trotzdem. Sowohl die Taliban als auch Mitglieder der alten, vom Ausland gestützten Regierung galten als Profiteure des Opium-Handels.
Seit ihrer Machtübernahme im August 2021 und dem chaotischen Abzug internationaler Streitkräfte haben die Taliban Menschenrechte drastisch eingeschränkt. Ihre Herrschaft wurde zuletzt zunehmend autoritärer und dogmatischer. Die Islamisten zeigen sich gegenüber allen Formen der Opposition als äußerst repressiv. Der Zugang von Frauen und Mädchen zu Bildung und Arbeit wurde stark eingeschränkt, ebenso ihre Bewegungsfreiheit im öffentlichen Raum - etwa zur medizinischen Versorgung und für Reisen.
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