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UN-Menschenrechtsbüro entsetzt über 34 Jahre Haft für Frau

Salma al-Schihab äußerte sich auf Twitter gegen die Unterdrückung von Frauen in Saudi-Arabien und wurde zu einer sehr langen Haftstrafe verurteilt. Das UN-Menschenrechtsbüro zeigt sich schockiert.

Flagge von Saudi-Arabien
Menschenrechtler werfen Saudi-Arabien vor, dass die Behörden Gesetze gegen Terrorismus und Cyberkriminalität missbrauchen, um sich an Andersdenkende zu rächen. Foto: Saudi Press Agency
Menschenrechtler werfen Saudi-Arabien vor, dass die Behörden Gesetze gegen Terrorismus und Cyberkriminalität missbrauchen, um sich an Andersdenkende zu rächen.
Foto: Saudi Press Agency

Das UN-Menschenrechtsbüro in Genf hat die Verurteilung einer Frau in Saudi-Arabien zu 34 Jahren Haft wegen ihrer Aktivitäten auf dem Kurznachrichtendienst Twitter verurteilt. »Wir sind entsetzt«, teilte Sprecherin Liz Throssell in Genf mit. Das Büro rief die saudischen Behörden auf, Salma al-Schihab umgehend bedingungslos freizulassen und das Urteil aufzuheben.

Die zweifache Mutter al-Schihab arbeitete eigentlich in London an ihrer Doktorarbeit. Bei einem Heimatbesuch wurde sie 2021 festgenommen. Das Gericht verurteilte sie unter anderen, weil sie sich auf Twitter gegen die Unterdrückung von Frauen geäußert hatte. Unter anderem forderte sie 2020 in einem Tweet die »Freiheit für die Häftlinge des Patriarchats«. Der Fall zeige, dass die Behörden Gesetze gegen Terrorismus und Cyberkriminalität missbrauchten, um Andersdenkende einzuschüchtern und sich an ihnen zu rächen, teilte Throssell mit.

In Interlaken rund 60 Kilometer südöstlich von Bern gewann die Freidenker-Bewegung unterdessen das Recht, saudische Touristen auf Plakaten aufzurufen, sich für den mit einem Reiseverbot belegten saudischen Blogger Raif Badawi einzusetzen.

Weil in Interlaken im Sommer traditionell viele Touristen aus Saudi-Arabien sind, wollte die Freidenker-Bewegung in der Stadt Plakate schalten. Auf arabisch, englisch und deutsch steht darauf: »Schön, könnt ihre eure Reisefreiheit genießen. Setzt euch bitte zu Hause dafür ein, dass Raif Badawi das auch wieder kann.«

Der Blogger war nach zehn Jahren Haft und öffentlichen Auspeitschungen im März aus dem Gefängnis entlassen worden. Er darf aber nicht ausreisen. Die Gemeinde untersagte die Plakataktion zunächst. Die Stadt wolle »keine Plattform für Konflikte in der Welt sein«, wie Gemeindepräsident Philippe Ritschard der dpa sagte. Nach Beschwerden der Freidenker und Rechtsberatung habe der Gemeinderat seinen Beschluss aber zurückgenommen. Die Plakataktion sei von der Meinungs- und Äußerungsfreiheit gedeckt.

© dpa-infocom, dpa:220819-99-449183/2