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Umfassender Umsetzungsplan für EU-Asylreform vorgelegt

Die EU-Kommission hat einen Umsetzungsplan für die Asylreform vorgelegt. Jetzt sind die Mitgliedstaaten gefragt: Sie müssen ebenfalls Pläne erstellen - und es gibt eine klare Frist.

Migranten
Migranten an Bord eines Schiffes der »Captain Morgan Cruises«: Auch die Verteilung der Schutzsuchenden auf die EU-Staaten wird mit einem »Solidaritätsmechanismus« neu geregelt. Foto: Rene' Rossignaud/DPA
Migranten an Bord eines Schiffes der »Captain Morgan Cruises«: Auch die Verteilung der Schutzsuchenden auf die EU-Staaten wird mit einem »Solidaritätsmechanismus« neu geregelt.
Foto: Rene' Rossignaud/DPA

Nachdem die umstrittene EU-Asylreform im Mai final beschlossen wurde, hat die Kommission nun einen Plan zur Umsetzung vorgelegt.

»Nicht alle Mitgliedstaaten haben die gleiche Ausgangsposition. Einige haben zum Beispiel bereits Erfahrung mit fortgeschrittenen Kontrollverfahren an den Grenzen«, sagte der Vizepräsident der EU-Kommission, Margaritis Schinas, in Brüssel. »Aber alle werden sich auf die neuen Anforderungen, die neuen Fristen und die Schutzbestimmungen des Gesetzes einstellen müssen.« Dies werde eine Herkulesaufgabe.

Der Plan der Kommission umfasst zehn zentrale Bausteine, die nach Angaben der Brüsseler Behörde voneinander abhängig sind und parallel umgesetzt werden müssen. Einer dieser Bausteine ist ein großes IT-System mit dem Namen Eurodac, in dem die Daten von Menschen, die Asyl suchen, gespeichert und verarbeitet werden sollen. Ziel sei es, die Länder dabei zu unterstützen, die Zuständigkeiten festzulegen und besser überwachen zu können, wenn sich Geflüchtete von einem EU-Staat zu einem anderen bewegen.

Außerdem soll ein Rückführungskoordinator eine entscheidende Rolle bei den Rückführungsverfahren spielen, um die Verfahren effizient und fair zu gestalten.

Strengere Regeln und Solidaritätsmechanismus

Am Montag war die EU-Asylreform in Kraft getreten. Die EU-Staaten haben nun bis zum 11. Juni 2026 Zeit, sie umsetzen. Ihre Pläne für die nationale Umsetzung müssen die Staaten allerdings schon bis zum 12. Dezember 2024 erstellen.

Die Asylreform der EU leitet insbesondere einen deutlich härteren Umgang mit Menschen aus Ländern ein, die als relativ sicher gelten. Ein Drittstaat darf nur dann als sicher eingestuft werden, wenn eine strikte Liste von Kriterien erfüllt ist. So müssen zum Beispiel das Leben und die Freiheit des Antragstellers garantiert werden.

Kontroverse um die Verteilung der Schutzsuchenden

Auch die Verteilung der Schutzsuchenden auf die EU-Staaten wird mit einem »Solidaritätsmechanismus« neu geregelt. Damit sollen vor allem südeuropäische Länder, in denen viele Geflüchtete ankommen, entlastet werden. Wenn Länder keine Flüchtlinge aufnehmen wollen, müssen sie Unterstützung anderweitig leisten, zum Beispiel in Form von Geldzahlungen.

Fraglich ist, ob alle Länder dabei am Ende mitspielen: Es wurden schon erste Stimmen aus Polen und Ungarn laut, diesem Mechanismus entgehen zu wollen.

»Zeit der Meinungsverschiedenheiten ist vorbei«

»Es gab eine Zeit der Meinungsverschiedenheiten. Das war die Zeit, in der wir verhandelt haben«, mahnte Schinas. »Diese Zeit ist nun vorbei. Jetzt befinden wir uns in einer anderen Konstellation. Dies ist der Moment der Umsetzung.«

Die Kommission will den Plan den Mitgliedstaaten am Donnerstag bei einem Treffen der Innenminister und Innenministerinnen vorstellen.

© dpa-infocom, dpa:240612-99-369110/3