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Trumps Antrag: Justizministerium appelliert an Supreme Court

Die Anwälte des Ex-Präsidenten hatten beim Obersten Gericht beantragt, dass ein Sonderprüfer Zugang zu den beschlagnahmten Geheimdokumenten bekommen soll. Das US-Justizministerium will das verhindern.

Donald Trump
Anfang August hatte das FBI die Villa von Donald Trump im US-Bundesstaat Florida durchsucht. Foto: José Luis Villegas
Anfang August hatte das FBI die Villa von Donald Trump im US-Bundesstaat Florida durchsucht.
Foto: José Luis Villegas

Im Streit über die Auswertung beschlagnahmter Geheimunterlagen hat das US-Justizministerium an den Obersten Gerichtshof des Landes appelliert, einen Antrag von Ex-Präsident Donald Trump abzuweisen. Trump habe in dem Eilantrag nicht nachweisen können, dass ihm ein irreparabler Schaden entstünde, argumentierte das Justizministerium in einer vom Gericht eingeforderten Antwort. Trumps Anwälte hatten vergangene Woche beim Supreme Court beantragt, dass ein Sonderprüfer Zugang zu den als geheim eingestuften Dokumenten haben müsse.

Der Supreme Court hatte daraufhin das Justizministerium aufgefordert, auf Trumps Antrag zu reagieren. Eine Entscheidung könnte nun in den kommenden Tagen fallen. Anfang August hatte die Bundespolizei FBI Trumps Villa im US-Bundesstaat Florida durchsucht. Das FBI beschlagnahmte diverse Verschlusssachen, einige mit höchster Geheimhaltungsstufe. Unter den - dem FBI zufolge - Tausenden Unterlagen waren rund 100 als geheim gekennzeichnete Dokumente.

Dadurch, dass er die Unterlagen nach seinem Ausscheiden aus dem Amt in seinem Privathaus aufbewahrte, könnte Trump sich strafbar gemacht haben. Ein juristisches Gezerre durch die Instanzen war die Folge. Trumps Team konnte schließlich mit der Einsetzung eines neutralen Prüfers einen Erfolg erziehen. Ein Berufungsgericht hatte allerdings dem Sonderprüfer den Zugang zu den als geheim markierten Unterlagen verwehrt.

Trumps Anwälte argumentieren, dass der 76-Jährige in seiner Zeit als Präsident uneingeschränkte Befugnis gehabt habe, die Geheimeinstufung bei Unterlagen aufzuheben. Daher lasse sich nicht allein durch Markierungen bestimmen, ob ein Dokument noch als Verschlusssache gelte oder Trump es freigegeben habe. Deshalb müsse der Sonderermittler Zugriff bekommen. Das Justizministerium argumentiert, dass Trumps Antrag unbegründet sei.

© dpa-infocom, dpa:221012-99-94135/2