Der ehemalige US-Präsident Donald Trump will in dem laufenden Betrugsprozess gegen ihn heute in New York nun doch nicht persönlich aussagen. Das teilte der 77-Jährige auf der von ihm mitgegründeten Online-Plattform »Truth Social« mit.
Er habe bereits »sehr erfolgreich und überzeugend« ausgesagt, schrieb Trump in Großbuchstaben in einem längeren Statement. Es war erwartet worden, dass Trump in der Schlussphase des seit Anfang Oktober laufenden Prozesses heute als Zeuge der Verteidigung auftreten würde.
In dem Zivilprozess geht es um die Zukunft des Firmenimperiums des 77-Jährigen. Die Staatsanwaltschaft wirft Trump, dessen Söhnen und Mitarbeitern vor, den Wert der Trump Organization jahrelang manipuliert zu haben, um an günstigere Kredite und Versicherungsverträge zu kommen. Eine Gefängnisstrafe oder direkte Auswirkungen auf seine Präsidentschaftsbewerbung drohen dem Republikaner Trump zwar nicht, doch geschäftlich könnte ihm eine Verurteilung großen Schaden zufügen.
Die Generalstaatsanwältin des Bundesstaates New York, Letitia James, will erreichen, dass Trump 250 Millionen US-Dollar zahlen muss und in New York keine Geschäfte mehr machen darf.
Trump hatte im November in einer hitzigen und teils chaotischen Sitzung bereits ausgesagt und dabei immer wieder betont, dass der Wert seiner Immobilien unterschätzt sei, nicht aber aufgebläht. Er gab dabei aber auch freimütig zu, Einfluss auf finanzielle Berichte genommen zu haben und widersprach sich teilweise selbst. Auch seine Kinder Donald Jr., Eric und Ivanka wurden in dem Verfahren von der Staatsanwaltschaft befragt.
Der ehemalige Präsident will 2024 erneut gewählt werden. Er ist der aussichtsreichste Bewerber auf die Kandidatur der Republikaner. Den Prozess nutzt er nach Einschätzung vieler Beobachter als Wahlwerbung.
Nicht der einzige Prozess
Darüber hinaus ist Trump weiter wegen Wahlbetrugs angeklagt. US-Sonderermittler Jack Smith hat den Supreme Court bei der Frage nach der Immunität von Donald Trump eingeschaltet. Das Oberste Gericht des Landes solle zügig klären, ob der Republikaner wegen seiner Versuche, das Wahlergebnis der Präsidentenwahl 2020 zu kippen, auf Bundesebene strafrechtlich verfolgt werden könne, hieß es in einem entsprechenden Antrag. »Dieser Fall betrifft Fragen von außergewöhnlicher nationaler Bedeutung«, schrieb Smith. »Dieser Fall sollte daher zügig entschieden werden, damit das Gerichtsverfahren fortgeführt werden kann, falls und sobald der Antrag des Beklagten auf Immunität abgelehnt wird.«
Anhänger Trumps hatten am 6. Januar 2021 den Parlamentssitz in Washington gestürmt. Dort war der Kongress zusammengekommen, um den Sieg des Demokraten Joe Biden bei der Präsidentenwahl formal zu bestätigen. Trump hatte seine Anhänger zuvor bei einer Rede aufgewiegelt. Infolge der Krawalle kamen damals fünf Menschen ums Leben. Trump hatte zuletzt einen Antrag auf Abweisung der Klage eingereicht. Der 77-Jährige hatte diesen mit der Immunität des Präsidentenamts begründet.
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