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Trump-Verleumdungsstreit: Berufungsgericht setzt Anhörung an

In den 90er Jahren soll Donald Trump die Autorin E. Jean Carroll in einem Kaufhaus vergewaltigt haben. Er streitet das ab. Sie will nicht als Lügnerin tituliert werden - und zieht vor Gericht.

E. Jean Carroll
Autorin E. Jean Carroll steht vor dem Obersten Gerichtshof in New York. Foto: Alec Tabak
Autorin E. Jean Carroll steht vor dem Obersten Gerichtshof in New York.
Foto: Alec Tabak

Im Rechtsstreit nach einem Vergewaltigungsvorwurf gegen Ex-Präsident Donald Trump will sich ein Berufungsgericht im Januar mit einer zentralen Frage für das Verfahren beschäftigen. Es geht darum, ob er die Anschuldigung im Rahmen seines Jobs als US-Präsident zurückwies. Das Gericht in der Hauptstadt Washington setzte gestern eine mündliche Verhandlung zu dem Thema für den 10. Januar an.

Trump war von der Autorin E. Jean Carroll 2019 beschuldigt worden, sie in den 90er Jahren in einem New Yorker Kaufhaus vergewaltigt zu haben. Er wies den Vorwurf zurück: »Erstens: Sie ist nicht mein Typ. Zweitens: Es ist nie passiert.« Carroll klagte daraufhin gegen Trump, weil er sie als Lügnerin dargestellt und damit verleumdet habe.

Agierte Trump im Rahmen seines Präsidentenjobs?

Trumps Anwälte verwiesen darauf, dass er als Präsident und damit ein Teil der Regierung nicht persönlich wegen Verleumdung verklagt werden könne. Denn seine Äußerung fiel im Weißen Haus nach Fragen von Journalisten. Vor einem Berufungsgericht des District of Columbia in Washington liegt nun die Frage, ob Trump dabei im Rahmen seines Präsidentenjobs agierte. Kommt es zu diesem Schluss, würde in dem Verfahren das US-Justizministerium für Trump einspringen.

Das Gericht betonte in seiner Entscheidung, dass es zur Antwort auf die Frage den Umfang des Arbeitsverhältnisses eines US-Präsidenten klären solle. Trump könnte allerdings die Verteidigungslinie seiner Anwälte ausgehebelt haben, als er jüngst den Vorwurf als Lüge bezeichnete - nun definitiv als Privatperson.

Das könnte Carroll die Möglichkeit geben, ihre Klage zu aktualisieren. Außerdem könnte sie nach einem neuen New Yorker Gesetz bald auch mit dem Vergewaltigungsvorwurf selbst klagen. Es öffnet Betroffenen sexueller Gewalt den Weg zum Gericht in länger zurückliegenden Fällen, in denen die Frist für Strafanzeigen ursprünglich abgelaufen war.

© dpa-infocom, dpa:221026-99-263515/3