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Trump darf sensible Informationen nicht öffentlich machen

Bei einer ersten Anhörung in dem Verfahren gegen Donald Trump um die Kapitolattacke erlässt die zuständige Richterin Tanya Chutkan eine strikte Schutzordnung.

Donald Trump
Der ehemalige US-Präsident Donald Trump darf laut Richterin sensible Beweise in dem Verfahren nicht öffentlich machen. Foto: Mary Altaffer/DPA
Der ehemalige US-Präsident Donald Trump darf laut Richterin sensible Beweise in dem Verfahren nicht öffentlich machen.
Foto: Mary Altaffer/DPA

Die zuständige Richterin im Verfahren gegen Donald Trump wegen der Kapitol-Attacke hat den früheren US-Präsidenten Medien zufolge davor gewarnt, Zeugen einzuschüchtern.

»Wenn Ihr Mandant Aussagen im Internet machen will, müssen diese sich immer dem Schutz und der Sicherheit von Zeugen beugen«, sagte Richterin Tanya Chutkan bei einer ersten Anhörung in dem Fall der »Washington Post« zufolge. Wenn das bedeute, dass Trump nicht genau das über Zeugen sagen könne, was er wolle, dann sei das so. »Ich warne Sie und Ihren Mandanten, bei Ihren öffentlichen Äußerungen über diesen Fall besondere Vorsicht walten zu lassen.«

Richterin erlässt Schutzordnung

Bei dem Termin am Freitag in der US-Hauptstadt Washington ging es um die Frage, ob Trump verboten werden soll, bestimmte Beweise, die im Rahmen der strafrechtlichen Ermittlungen gesammelt wurden, öffentlich zu machen. Die Richterin erließ nach der Anhörung eine sogenannte Schutzordnung, die es Trump untersagt, sensible Informationen in dem Fall öffentlich zu kommunizieren.

Damit gab Chutkan in weiten Teilen einem Antrag der Anklage statt. Sonderermittler Jack Smith hatte zuvor argumentiert, dass Trumps verbale Attacken sich gegen Zeugen, Richter und Anwälte richten und diese einschüchtern könnten.

»Grenzen für die Äußerungen« des Angeklagten

Trump und seine Anwälte hatten auf die Redefreiheit und den Wahlkampf verwiesen. Der Republikaner will 2024 wieder ins Weiße Haus. Die Richterin machte deutlich, dass sie den Wahlkampf aus dem Gerichtssaal heraushalten wolle und Trumps Redefreiheit in einem Strafverfahren bestimmten Regeln unterliege. Es gebe »Grenzen für die Äußerungen« des Angeklagten. Trump solle sich im Gerichtssaal verteidigen, nicht im Internet. Der 77-Jährige war bei dem Termin in Washington selbst nicht anwesend.

Trump ist der erste Ex-Präsident in der US-Geschichte, der sich wegen mutmaßlicher Straftaten vor Gericht verantworten muss. Zuletzt ist der Republikaner wegen seiner Versuche angeklagt worden, das Ergebnis der Präsidentenwahl 2020 zu kippen. Bei einer Anhörung Ende August soll geklärt werden, wann der Prozess in diesem Fall beginnen soll.

© dpa-infocom, dpa:230812-99-811284/2