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THC-Grenzwert im Verkehr: Lockerung nötig?

Eine Freigabe von Cannabis hat auch Auswirkungen auf den Straßenverkehr. Bisher gilt man als fahruntüchtig, sobald die Droge nachgewiesen werden kann. Verkehrssicherheitsexperten wollen das ändern.

Drogentestgerät
Ein Drogentestgerät kann Rauschmittel in Körperflüssigkeiten nachweisen. Foto: Axel Heimken
Ein Drogentestgerät kann Rauschmittel in Körperflüssigkeiten nachweisen.
Foto: Axel Heimken

In der Debatte um die Freigabe von Cannabis fordern Experten die Folgen für den Straßenverkehr stärker in den Blick zu nehmen. Einige plädieren dafür, den Grenzwert für das Cannabinoid THC im Blut zu erhöhen. Beim am Mittwoch beginnenden Verkehrsgerichtstag in Goslar könnten sich Experten auf einen Vorschlag für einen neuen Grenzwert einigen.

»Der bisherige Grenzwert bei der THC-Konzentration taugt nicht, da er keine Aussage über Fahruntüchtigkeit trifft«, sagte Andreas Krämer vom Deutschen Anwaltverein. Der Wert müsse wie beim Alkohol so festgelegt werden, dass nur berauschte Fahrer sanktioniert würden. Derzeit werde ab einem Wert von einem Nanogramm - der kleinstmöglichen sicher nachweisbaren Konzentration - eine Drogenfahrt angenommen. Durch diesen Grenzwert würden voraussichtlich Menschen bestraft, die mehr als einmal pro Woche Cannabis zum Genuss konsumieren - »auch wenn sie vor der Verkehrsteilnahme eine ausreichend lange Zeit warten«, ergänzte der Leiter der Forensischen Toxikologie an der Uni Frankfurt, Stefan Tönnes.

Wirkung nicht mit Alkohol vergleichbar

Problematisch ist, dass es bei Cannabis anders als beim Alkohol keine festen wissenschaftlichen Grenzwerte gibt, ab denen von einer Fahruntüchtigkeit auszugehen ist. »Cannabis löst anders als Alkohol ganz unterschiedliche Wirkungen bei verschiedenen Menschen aus«, erklärte der Leiter der Unfallforschung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft, Siegfried Brockmann. Er plädiert für einen Grenzwert von drei Nanogramm THC pro Milliliter Blut. Studien würden belegen, dass erst ab einem THC-Wert von zwei bis vier Nanogramm von einer Beeinträchtigung gesprochen werden kann, teilte der Deutsche Anwaltverein mit.

Die Fachleute nehmen in der kommenden Woche an einem Arbeitskreis zu dem Thema beim Verkehrsgerichtstag teil, der von Mittwoch an in Goslar stattfindet. Der jährliche Kongress zählt zu den wichtigsten Treffen von Verkehrssicherheitsexperten in Deutschland. In diesem Jahr sprechen die Fachleute aus Justiz, Wissenschaft, Behörden und Verbänden in sieben Arbeitskreisen unter anderem über Cannabis im Straßenverkehr, Radverkehrssicherheit oder Haftungsfragen bei E-Scootern. Der Kongress endet am Freitag mit Empfehlungen an den Gesetzgeber.

Toxikologe Tönnes betonte, dass im Verkehr bereits durch die 0,5-Promille-Grenze bei Alkohol ein erhebliches Risiko eingegangen wird. Welche Grenzwerte bei Cannabis gelten sollen und ob Regelungen beim Alkohol gegebenenfalls strikter gefasst werden müssten, sei deshalb auch eine gesellschaftliche Diskussion. Zudem müsse überlegt werden, welche Rolle der Mischkonsum von Alkohol und Cannabis bei der Bewertung der Fahrtüchtigkeit spiele, sagte Unfallforscher Brockmann. Dieser sei besonders gefährlich, Grenzwerte ließen sich aber nicht einfach addieren.

ADAC will an Null-Toleranz-Grenze festhalten

Der Präsident des Bundes gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr, Helmut Trentmann, geht davon aus, dass mit der Freigabe von Cannabis die Zahl der Fahrten unter Cannabiseinfluss steigen wird. Er fordert deshalb unter anderem eine breite Aufklärung aller Verkehrsteilnehmer. Darüber hinaus sollten Alkohol- und Drogenkontrollen im Straßenverkehr erhöht werden.

Wegen der teils unklaren Dosis-Wirkungs-Beziehung will der Allgemeine Deutsche Automobil-Club (ADAC) an der 1-Nanogramm-Grenze festhalten - unabhängig von einer möglichen Cannabis-Legalisierung. »Die Sicherheit im Straßenverkehr darf nicht zur Disposition stehen«, sagte ein ADAC-Sprecher. Eine Fahrt unter Cannabiseinfluss werde in der Regel wie eine Fahrt mit 0,5 Promille Alkohol mit 500 Euro Strafe und einem Monat Fahrverbot bestraft. Das sei angemessen, meint der ADAC. Menschen, die aus medizinischen Gründen Cannabis nehmen, sollen weiterhin mit dem Auto fahren dürfen, wenn sie sich an ärztliche Vorgaben bei der Einnahme halten. Der ADAC fordert hier zudem einen Grenzwert, ab dem davon auszugehen ist, dass ein kranker Mensch mehr als die verschriebene Menge Cannabis konsumiert hat.

© dpa-infocom, dpa:220813-99-371514/3