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Testpflicht bei Flug-Einreisen soll ab Sonntag gelten

Bund und Länder haben beschlossen, dass für Flugpassagiere aus aller Welt strengere Test-Vorgaben kommen sollen - auch unabhängig von den Corona-Zahlen im Urlaubsland. Nun werden erste Details bekannt.

Corona-Testzentrum
Corona-Testzentrum am Flughafen Hannover im vergangenen Oktober. Ab Sonntag gilt erneut eine Einreise-Testpflicht. Foto: Julian Stratenschulte/dpa
Corona-Testzentrum am Flughafen Hannover im vergangenen Oktober. Ab Sonntag gilt erneut eine Einreise-Testpflicht. Foto: Julian Stratenschulte/dpa

BERLIN. Die geplante generelle Corona-Testpflicht für Einreisen per Flugzeug nach Deutschland soll ab diesem Sonntag um 0.00 Uhr gelten. Grund sei, dass Reisende und Fluggesellschaften sich darauf einstellen können, hieß es am Donnerstag aus dem Bundesgesundheitsministerium.

Vorbehaltlich der Zustimmung durch das Kabinett solle die neue Einreiseverordnung an diesem Freitag veröffentlicht werden. Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten der Länder hatten beschlossen, dass der Bund angesichts der weltweiten Pandemie eine generelle Testpflicht vor Abflug als Einreisevoraussetzung bei Flügen nach Deutschland festschreiben soll.

Schon jetzt müssen Einreisende einen negativen Test vor dem Abflug vorweisen, die aus »Hochinzidenzgebieten« mit besonders vielen Infektionen sowie Gebieten mit neuen Virusvarianten kommen.

Die generelle Neuregelung soll nun in der Nacht von Samstag auf Sonntag in Kraft treten. Alle Passagiere, die per Flugzeug ab 0.00 Uhr nach Deutschland einreisen wollen, müssen sich verpflichtend vor Abreise testen lassen. Crews sind nicht betroffen, wie es im Ministerium weiter hieß. Flugreisende sollen die Kosten der Tests grundsätzlich selbst tragen. Eine Beförderung durch die Fluggesellschaft ist nur mit negativem Testnachweis gestattet. Andernfalls soll man sich nach den örtlichen Vorschriften auf eigene Verantwortung in Isolierung begeben müssen. (dpa)