Ein von der Militärjunta in Myanmar kontrolliertes Gericht hat die entmachtete Ex-Regierungschefin Aung San Suu Kyi zu fünf Jahren Haft wegen Korruption verurteilt.
Dies sagten mit dem Prozess vertraute Quellen, die anonym bleiben wollten, am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur. Die 76-jährige Friedensnobelpreisträgerin sieht sich mit fast einem Dutzend Korruptionsklagen konfrontiert. Dies war das erste Urteil. Für jeden Anklagepunkt drohen der Politikerin bis zu 15 Jahre Gefängnis.
Das wird Suu Kyi vorgeworfen
Die eigentlich für Dienstag geplante Urteilsverkündung war zuvor ohne Nennung von Gründen um einen Tag verschoben worden. Suu Kyi hatte den Vorwurf zurückgewiesen, Gold und 600 000 US-Dollar (560 000 Euro) Bestechungsgeld von einem Politiker angenommen zu haben. Das Verfahren findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Suu Kyis Anwälte dürfen nicht mit Medien sprechen.
»Die Tage von Aung San Suu Kyi als freier Frau sind praktisch gezählt«, sagte der Vizedirektor von Human Rights Watch Asien, Phil Robertson, der Deutschen Presse-Agentur. Angesichts ihres fortgeschrittenen Alters könnten die Urteile »lebenslang« für sie bedeuten. Mit dieser Verurteilung wegen falscher Korruptionsvorwürfe würden nun weitere Jahre hinter Gittern angehäuft, so Robertson. »Die Zerstörung der Demokratie in Myanmar bedeutet auch, Aung San Suu Kyi loszuwerden - und die Junta überlässt nichts dem Zufall.«
Militärputsch im vergangenen Jahr
Das Militär hatte im Februar vergangenen Jahres geputscht. Die Generäle begründeten den Umsturz mit angeblichem Betrug bei der Wahl im November 2020, die Suu Kyi klar gewonnen hatte. Beweise legten sie keine vor. Seither versinkt das frühere Birma in Chaos und Gewalt.
Menschenrechtler sprechen von einem Schauprozess gegen Suu Kyi. Vor einigen Monaten war sie bereits in kleineren Fällen zu insgesamt sechs Jahren Haft verurteilt worden. Vermutet wird, dass die Junta die Politikerin, die früher schon viele Jahre unter Hausarrest stand, auf Dauer zum Schweigen bringen will. Allerdings ist unklar, ob sie tatsächlich eine Haftstrafe antreten muss oder im Hausarrest bleibt.
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