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Streit über neue Corona-Regeln - Lauterbach infiziert

Jetzt hat das Coronavirus auch bei Karl Lauterbach zugeschlagen. Die mit Justizminister Buschmann erarbeiteten neuen Corona-Regeln stoßen auch koalitionsintern auf heftige Kritik.

Lauterbach
Karl Lauterbach hat nur leichte Symptome. Foto: Bernd von Jutrczenka
Karl Lauterbach hat nur leichte Symptome.
Foto: Bernd von Jutrczenka

Die von der Ampel-Koalition vorgelegten neuen Corona-Regeln für den Herbst und Winter stoßen auch in deren eigenen Reihen auf Kritik und Ablehnung. »Ich finde nicht, dass das Infektionsschutzgesetz in dieser Form für mich zustimmungsfähig ist«, sagte der stellvertretende FDP-Vorsitzende Wolfgang Kubicki den Zeitungen der Mediengruppe Bayern (Freitag).

Er stellte sich damit auch gegen seinen Parteifreund Marco Buschmann. Der Justizminister hatte die neuen Regeln zusammen mit SPD-Gesundheitsminister Karl Lauterbach ausgehandelt. Kubicki bescheinigte Buschmann aber, er habe »wie ein Löwe gekämpft«.

Lauterbach hat sich jetzt selbst mit dem Virus infiziert, wie sein Ministerium am frühen Freitagmorgen mitteilte. Der 59-Jährige sei am Donnerstagabend positiv getestet worden. Ihm gehe es gut, er habe nur leichte Symptome und nehme seine Amtsgeschäfte vorübergehend aus der häuslichen Isolation war. Lauterbach schrieb später auf Twitter: »Bin leider trotz großer Vorsicht an Corona erkrankt. Trotz 4. Impfung. Die Symptome sind noch leicht.« Zur Vermeidung von Komplikationen nehme er das Medikament Paxlovid. Lauterbach bedankte sich für die vielen guten Wünsche in sozialen Medien. »Hass und Niedertracht kommt auch vor, werden ignoriert.«

Kritik an Drei-Monats-Zeitraum für Impfung

Im Zentrum der neuen Strategie steht das Tragen von FFP2- oder medizinischen Masken. Viel Kritik entzündet sich an dem Plan, Menschen von der Maskenpflicht in Restaurants oder bei Kultur- und Sportveranstaltungen zu befreien, wenn ihre Impfung nicht älter als drei Monate ist. Alternativ können sie auch aktuell getestet oder frisch genesen sein. Die Kritiker monieren den kurzen Zeitraum von drei Monaten und stellen die Frage, ob dies zu einer Art Dauerimpfen in kurzen Abständen führt.

"Das darf der Deutsche Bundestag - auch aus medizinisch-ethischer Sicht - nicht so beschließen", sagte Kubicki. "Ich werde jedenfalls vehement dafür werben, dass sich politische Entscheidungsträger nicht dazu aufschwingen, medizinische Vorgaben zu machen." Dem "Spiegel" sagte der Vizepräsident des Bundestags: "Politische Einmischung in
medizinisch-wissenschaftliche Fragen darf es nicht geben."

Der Bundesvorsitzende des Deutschen Hausärzteverbandes, Ulrich Weigeldt, sagte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND): »Natürlich werden sich einige Menschen fragen, weswegen sie sich impfen lassen sollten, wenn die Impfung nach drei Monaten schon an Wert verliert.« Allerdings besteht der Hauptwert der Impfung - der Schutz vor schweren Krankheitsverläufen - in der Regel auch darüber hinaus. Der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes, Gerd Landsberg, kritisierte beim RND, dass die Ausnahmeregelungen bei der Maskenpflicht »im Alltag kaum wirksam zu kontrollieren und nur sehr schwer umzusetzen« seien. Der Deutsche Kulturrat rechnet laut RND mit deutlichem Mehraufwand für Kulturbetriebe wegen der Ausnahmeregelung.

Rückkehr zur Kostenfreiheit von Tests gefordert

Da auch ein aktueller negativer Schnelltest von der Maskenpflicht befreien soll, wird die Forderung nach einer Rückkehr zu kostenlosen Bürgertests laut. So äußerte sich zum Beispiel der Chef der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), Guido Zeitler, in der »Rheinischen Post«.

Auch die Deutsche Stiftung Patientenschutz verlangte dies. Derzeit stocke es bei der Erstattung für die Testanbieter, sagte Vorstand Eugen Brysch der Deutschen Presse-Agentur. Lauterbach habe die Anfang Juli getroffene Vereinbarung mit der Kassenärztlichen Vereinigung zur Abrechnung der Bürgertests noch immer nicht rechtlich abgesichert. »Karl Lauterbach ist aufgefordert, das bis zum 8. August verbindlich zu regeln«, erklärte Brysch. Bürgertests sind seit Ende Juni nur noch für bestimmte Risikogruppen und Anlässe gratis. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), die für die Abrechnung mit den Testzentren zuständig ist, hatte die Regelung als zu bürokratisch kritisiert und angekündigt, die Tests nicht mehr abrechnen zu können.

RKI sieht weiter hohen Infektionsdruck

Trotz zuletzt teils deutlich gesunkener Inzidenzen und anderer Pandemie-Kennzahlen gibt das Robert Koch-Institut keine Entwarnung für die Corona-Sommerwelle. Der allgemeine Infektionsdruck und die damit verbundene Belastung des Gesundheitssystems bleibe hoch, heißt es im Wochenbericht des Instituts zu Covid-19 vom Donnerstagabend. Zugleich sieht das RKI bei Millionen Menschen weiteren Impfbedarf.

Das RKI verzeichnete bei der bundesweiten Sieben-Tage-Inzidenz in der vergangenen Woche im Vergleich zur Vorwoche einen deutlichen Rückgang um 21 Prozent. Die Werte zu akuten Atemwegserkrankungen in der Gesamtbevölkerung wie die Zahl der Arztbesuche seien zwar im Vergleich zu denen in der Vorwoche gesunken – dennoch aber weiterhin höher als in den Vorjahren um diese Zeit. Zudem hätten Ausbrüche in Pflegeheimen weiter zugenommen. Die Todesfälle in Verbindung mit dem Virus haben laut RKI zuletzt ein recht stabiles Niveau erreicht - vergangene Woche wurden demnach 444 übermittelt.

RKI-Tweets zum Wochenbericht

RKI-Wochenbericht vom 4. August 2022

RKI-Impfbericht vom 4. August 2022

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