In der Debatte über ein höheres Rentenalter hat SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich eine weitere Anhebung auf 70 Jahre abgelehnt. »Die Diskussion ist hinter der Zeit. Wer länger als bis 67 arbeiten will, kann das bereits tun«, sagte Mützenich der »Rheinischen Post«. »Im Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, das Instrument der Flexi-Rente zu stärken.« Einer faktischen Rentenkürzung, die eine allgemeine Anhebung des Renteneintrittsalters auf 70 bedeuten würde, werde die SPD-Fraktion jedoch nicht zustimmen.
Der Chef des Münchner ifo-Instituts, Clemens Fuest, schlug in der Zeitung hingegen zusätzlich zu einem höheren Renteneintrittsalter geringere Erhöhungen der Bezüge als in der Vergangenheit vor. »Ein langsameres Wachstum der Renten ist ebenfalls erforderlich«, sagte der Ökonom. »Es ist offenkundig, dass mit steigender Lebenserwartung und weniger Beitragszahlern das Standard-Renteneintrittsalter steigen muss.« Die zusätzlichen Lasten allein durch höhere Beiträge oder Steuerzuschüsse zu finanzieren, wäre grob unfair gegenüber der jungen Generation und würde Beschäftigung und Wachstum stark beeinträchtigen.
Rentenkasse muss entlastet werden
Für die Grünen forderte Bundestagsfraktionsvize Andreas Audretsch in der Zeitung eine Reform der Rentenversicherung hin zu einer Bürgerversicherung, »in die alle einzahlen, auch Beamte, Abgeordnete und Minister«. Wichtig sei auch eine höhere Erwerbstätigkeit von Frauen und mehr Zuwanderung, um die Rentenkassen künftig zu entlasten.
Die Debatte um eine weitere Erhöhung des Rentenalters flackert immer wieder auf. Aktuell steigt die Altersgrenze für die Rente ohne Abschläge in Deutschland schrittweise von 65 auf 67 Jahre. Im Vergleich der EU-Länder ist eine perspektivische Erhöhung auf maximal 70 Jahre zuletzt nur in Finnland gesetzlich auf den Weg gebracht worden, dort allerdings als Teil eines flexiblen Schemas. Das geht aus dem alle drei Jahre vorgestellten Bericht »Pension Adequacy in the European Union« von 2021 hervor. In allen anderen Ländern soll die Bandbreite künftig zwischen 60 und 69 Jahren liegen. Teilweise ist jedoch eine Koppelung des Renteneintrittsalters bei vollen Bezügen an die steigende Lebenserwartung vorgesehen.
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