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Sozialwahl 2023: Millionen Deutsche erhalten Wahlunterlagen

Die Deutsche Rentenversicherung Bund verschickt in den nächsten Tagen Unterlagen zur Sozialwahl 2023. Dabei können Versicherte bis zum 31. Mai über die Gremien abstimmen. Es gibt gewichtige Neuerungen.

Sozialwahl
Bei der Sozialwahl können Versicherte sowie Rentnerinnen und Rentner bis zum 31. Mai über die Gremien der Selbstverwaltung abstimmen. Foto: Stefan Jaitner
Bei der Sozialwahl können Versicherte sowie Rentnerinnen und Rentner bis zum 31. Mai über die Gremien der Selbstverwaltung abstimmen.
Foto: Stefan Jaitner

Bei rund 52 Millionen Menschen in Deutschland dürfte in den kommenden Tagen Post eintrudeln - die Unterlagen zur Sozialwahl 2023. »Ich kann Sie nur bitten: Gehen Sie wählen«, sagte Gundula Roßbach, Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung Bund, bei einer Pressekonferenz. »Wir merken, dass die Selbstverwaltung ein wichtiges soziales Bindeglied zwischen den Menschen und der Verwaltung ist.«

Bei der Rentenversicherung würden beispielsweise die Rehabilitationsleistungen von der Selbstverwaltung gestaltet. »Wir wählen die Vorstände, wir kontrollieren die Vorstände«, sagte Uwe Klemens, Vorsitzender des Verbandes der Ersatzkassen mit Blick auf die Bedeutung der Gremien.

Bei Sozialversicherungen - beispielsweise der Kranken-, Pflege-, Renten- oder Unfallversicherung - gibt es das besondere demokratische Prinzip der Selbstverwaltung. Bei der Sozialwahl können Versicherte sowie Rentnerinnen und Rentner bis zum 31. Mai über die Gremien der Selbstverwaltung abstimmen. Die Gewählten sollen dann im Sinne der Versicherten gestalten.

Bei der diesjährigen Wahl gibt es gleich zwei Neuheiten: Zum einen ist bei der Techniker Krankenkasse, DAK-Gesundheit, Barmer, KKH und der Handelskrankenkasse hhk eine Online-Stimmabgabe möglich. Zum anderen gibt es eine Frauenquote von 40 Prozent auf den Wahllisten der Krankenkassen. Bei den anderen Zweigen der Sozialversicherung gilt die 40-Prozent-Quote nur als Empfehlung.

»Frauen werden anders krank, haben andere Bedürfnisse«, sagte Doris Barnett, stellvertretende Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen. »Deshalb ist es gut, dass wir die Geschlechterquote eingeführt haben.« Hoffentlich würden damit auch mehr Frauen überzeugt, an den Wahlen teilzunehmen.

© dpa-infocom, dpa:230420-99-379498/4