Der Sozialverband VdK hat eine Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes verlangt. Dieses weise in seiner aktuellen Form »etliche Regelungslücken« auf, die schnellstmöglich geschlossen werden müssten, erklärte VdK-Präsidentin Verena Bentele. Die Bundesregierung habe im Koalitionsvertrag eine Reform angekündigt. Das Bundesjustizministerium habe bisher aber weder einen Gesetzentwurf noch ein Eckpunktepapier vorgelegt.
Bentele forderte, dass private Anbieter von Gütern und Dienstleistungen endlich zur Barrierefreiheit verpflichtet werden müssten. Zumindest müsse die Verweigerung, im Einzelfall angemessene und zumutbare Vorkehrungen zur Barrierefreiheit zu treffen, als verbotene Diskriminierung ins Gesetz aufgenommen werden.
Barrierefreiheit bedeutet, dass Gebäude, Arbeitsplätze, öffentliche Verkehrsmittel, Gebrauchsgegenstände, Dienstleistungen und Freizeitangebote so ausgestaltet sind, dass sie für alle Menschen ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.
Kritik an Versicherungen
Auch bei Versicherungen bestehe Handlungsbedarf, hieß es in der Erklärung Benteles weiter. So werde Menschen wegen ihrer Behinderung oder Erkrankung durch intransparente Risikokalkulationen eine Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherung faktisch verweigert. Hier müsse ein wirksames gesetzliches Verbot die Benachteiligung stoppen.
Außerdem müsse das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz den Zugang zu Rechtsverfahren für Betroffene erleichtern. Dazu sollten beispielsweise Fristen zur Geltendmachung von Diskriminierung von zwei auf zwölf Monate verlängert werden. Der VdK forderte zudem, eine Ombuds- und Schlichtungsstelle einzurichten.
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