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Soli endet womöglich vor dem Bundesverfassungsgericht

Der Solidaritätszuschlag wird seit Ende 2019 nur noch für Besserverdienende fällig. Aber ist die Abgabe seither nicht verfassungswidrig? Ein neuer Fall für Karlsruhe ist in Sicht.

Soli auf dem Prüfstand
Der Posten Solidaritätszuschlag ist auf einer Lohnabrechnung zu sehen. Foto: Jens Büttner
Der Posten Solidaritätszuschlag ist auf einer Lohnabrechnung zu sehen.
Foto: Jens Büttner

Über ein Ende des Solidaritätszuschlags wird womöglich das Bundesverfassungsgericht entscheiden müssen. Die Entscheidung, ob eine Klage gegen die mittlerweile nur noch von Besserverdienenden bezahlte Abgabe dem höchsten deutschen Gericht in Karlsruhe vorgelegt wird, will der Bundesfinanzhof in München am 30. Januar verkünden. Das sagte BFH-Präsident Hans-Josef Thesling am Dienstag zum Abschluss der mündlichen Verhandlung. Eine Tendenz ließ der IX. Senat jedoch nicht erkennen.

Kläger sind Eheleute aus dem unterfränkischen Aschaffenburg, die mit Unterstützung des Bunds der Steuerzahler den ungeliebten Zuschlag zu Fall bringen wollen. Sie argumentieren, dass der Solidaritätsausgleich mittlerweile in doppelter Hinsicht verfassungswidrig sei.

Zum einen ist der ursprüngliche Zweck entfallen: Die Abgabe diente zur Finanzierung des Ende 2019 ausgelaufenen Solidarpakts II, mit dem der Aufbau der Infrastruktur in Ostdeutschland finanziert werden sollte.

Den Klägern geht es offensichtlich weniger ums Geld als ums Prinzip: In der ersten Instanz vor dem Finanzgericht Nürnberg hatten sie zwar verloren, doch setzte das Finanzamt Aschaffenburg die Vorauszahlung für den Solidaritätszuschlag auf vierteljährlich 19 Euro herunter.

Keine gewöhnliche Steuer

Rechtlich betrachtet ist der Solidaritätszuschlag keine gewöhnliche Steuer, sondern eine »Ergänzungsabgabe«, wie der Steuerrechtler Roman Seer als Vertreter der beiden Kläger erläuterte.

Ergänzungabgaben seien »Zwecksteuern« - entfalle der Zweck, müsste demnach auch die dazugehörige Abgabe entfallen, argumentierte der Leiter des Instituts für Steuerrecht an der Universität Bochum. Diese Sichtweise haben in den vergangenen Jahren auch andere Steuerrechtler vertreten. Eine Sonderfinanzierung der neuen Länder gebe es seit Ende 2019 nicht mehr, sagte Seer. »Bund und Länder waren sich einig, dass es keinen Solidarpakt III geben soll.«

Darüber hinaus werfen die Kläger und ihre Anwälte dem Bund einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes vor, weil nur noch eine kleine Minderheit der Steuerzahler die Abgabe zahlen muss, die große Mehrheit jedoch nicht.

Im Gesetz zur Rückführung des Solidaritätsausgleichs aus dem Jahr 2019 beschloss die damalige Koalition, dass nur noch Besserverdiener - die oberen zehn Prozent der Einkommen - den Zuschlag zahlen müssen. Die übrigen neunzig Prozent der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler sollen ausgenommen bleiben. Nach Worten Seers zahlen derzeit noch etwa 2,5 Millionen Menschen den Solidaritätszuschlag. »Es ist in Wirklichkeit eine zusätzliche Einkommensteuer«, sagte der Rechtsprofessor dazu.

Ist der Soli zweckentfremdet?

Der Bund der Steuerzahler warf der Ampel-Koalition vor, den Solidaritätszuschlag gänzlich zweckentfremdet zu haben: »Der Solidaritätszuschlag ist mittlerweile durch die Hintertür eine Reichensteuer geworden«, sagte Präsident Reiner Holznagel nach der Verhandlung.

Mittlerweile hat sich auch die Position des Bundesfinanzministeriums geändert. Federführung bei der Beibehaltung des Solidaritätszuschlags hatte bis Herbst 2021 der damalige Bundesfinanzminister und heutige Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD). Noch in Scholz' Amtszeit als Minister war das Finanzministerium dem Rechtsstreit beigetreten. Das bedeutet, dass zunächst auch das Ministerium die Klage als unbegründet zurückweisen wollte.

Unter dem jetzigen Ressortchef Christian Lindner (FDP) hat das Finanzministerium seine Beteiligung an dem Verfahren jedoch zurückgezogen, wie BFH-Präsident Thesling sagte. Daraus lässt sich ablesen, dass Lindner nichts dagegen hätte, wenn der Solidaritätszuschlag schließlich höchstrichterlich gekippt werden sollte. Ob Lindner das mit Scholz abgesprochen hat oder die unter seinem Amtsvorgänger geltende Linie auf eigene Initiative änderte, spielte bei der Verhandlung keine Rolle. Lindner würde den Solidaritätszuschlag ohnehin gern abschaffen, wie er Anfang des Jahres gesagt hatte.

Grüne wollen die Reichsten in jedem Fall weiter besteuern

Die Koalitionspartner von den Grünen wollen die oberen zehn Prozent weiter besteuern, auch wenn der Solidaritätszuschlag fallen sollte: »In einer Zeit, in der viele Menschen mit wenig Geld harte Einschnitte im Alltag in Kauf nehmen müssen, in der wir gemeinsam viele Krisen zu bewältigen haben, wäre es absurd, die Reichsten des Landes um deutlich über zehn Milliarden Euro jährlich zu entlasten«, sagte Vizefraktionschef Andreas Audetsch.

Der IX. BFH-Senat hat sich offensichtlich bereits eine Meinung gebildet, deutete jedoch in keiner Hinsicht an, wie seine Entscheidung ausfallen könnte. Anders als bei mündlichen Verhandlungen üblich, stellten die Richter weder an die Kläger noch an das beklagte Finanzamt Aschaffenburg auch nur eine einzige Frage.

© dpa-infocom, dpa:230117-99-252167/5