Mehr als fünf Jahre nach dem Doppelmord an einem slowakischen Enthüllungsjournalisten und dessen Verlobter ist der Millionär Marian Kocner freigesprochen worden. Ein Sondergericht in der Nähe von Bratislava kam am Freitag zum Schluss, dass dem Unternehmer nicht nachgewiesen werden könne, dass er die Ermordung des Journalisten Jan Kuciak und dessen Freundin in Auftrag gab. Dagegen wurde die Mitangeklagte Alena Z. zu 25 Jahren Gefängnis verurteilt.
Der Fall hatte international Schlagzeilen gemacht. Allgemein war mit Kocners Verurteilung gerechnet worden. Der Millionär verbüßt wegen anderer Delikte derzeit eine mehrjährige Haftstrafe. Kuciak und seine Verlobte Martina Kusnirova (beide 27) waren im Februar 2018 in ihrem Haus im Dorf Velka Maca erschossen worden. Der Journalist hatte über kriminelle Verstrickungen von Politik und Unternehmern wie Kocner berichtet.
Die Staatsanwaltschaft hatte Kocner als eigentlichen Drahtzieher und Z. nur als Komplizin angeklagt. Das Spezialgericht für organisierte Kriminalität in Pezinok, östlich der Hauptstadt Bratislava, befand hingegen die Beweise gegen Kocner für unzureichend. Dagegen sah es als erwiesen an, dass Z. den Doppelmord organisierte und auch weitere Morde plante.
Verurteilte wollen in Berufung gehen
Bei der im Gerichtssaal verlesenen Urteilsverkündung erklärte die Vorsitzende des Richtersenats, es habe zu viele Zweifel und Widersprüchlichkeiten in der Anklage gegen Kocner gegeben. Eine unparteiliche Bewertung aller vorliegenden Fakten habe daher nicht alle drei Richter von der Schuld des Angeklagten überzeugt.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Anwälte der Familien von Kuciak und Kusnirova kündigten eine Berufung an. Auch von der Staatsanwaltschaft wird dies erwartet, da sie für beide Angeklagte eine lebenslängliche Strafe gefordert hatte. Dann ist neuerlich das Oberste Gericht am Zug.
Schon zuvor waren der geständige Todesschütze Miroslav Marcek und sein Komplize Tomas Szabo rechtskräftig wegen der Ausführung des Doppelmordes zu jeweils 25 Jahren Gefängnis verurteilt worden. Kocner und Z. hingegen hatte das Spezialgericht in Pezinok im September 2020 aus Mangel an Beweisen zunächst freigesprochen. Das Oberste Gericht hob dieses Urteil jedoch im Mai 2021 auf, sodass das Spezialgericht nun neuerlich entscheiden musste.
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