Ein teilweiser Stillstand der Regierungsgeschäfte in den USA ist vorerst abgewendet. Nach dem Repräsentantenhaus verabschiedete auch der Senat ein Gesetz, das die Finanzierung der Regierung vorerst sicherstellt und einen sogenannten Shutdown verhindert - allerdings nur für kurze Zeit. US-Präsident Joe Biden muss das Gesetz noch unterschreiben, dies gilt aber als Formalie. Es handelt sich um eine Verlängerung der geltenden Vorgaben für Regierungsausgaben und somit nur um eine Übergangsregelung - inzwischen die vierte in Folge. Denn das gespaltene Parlament kann sich seit September nicht auf ein Gesetz zur Finanzierung für das ganze Haushaltsjahr einigen.
Mit der Verlängerung wollen sich die Parlamentarier nun erneut mehr Zeit verschaffen, um eine längerfristige Einigung zu finden. Diesmal hat die Lösung aber nur eine Laufzeit von einigen Tagen. In der Nacht zum Samstag wäre die Finanzierung für eine Reihe von Ministerien und Bundesbehörden ausgelaufen, die Finanzierung anderer Regierungsteile dann am 8. März. Die Fristen verschieben sich durch den Parlamentsbeschluss nun lediglich um einige Tage: auf den 8. und 22. März. Das heißt, eine längerfristige Lösung für den Rest des Haushaltsjahres bis Ende September steht weiter aus.
Das politische Gezerre um den Haushalt ist in den USA durchaus gewöhnlich. Es kommt regelmäßig vor, dass sich der Kongress zunächst mit der Verabschiedung eines Übergangshaushalts behilft und dann ein paar Monate später erneut über die Finanzierung der Regierungsgeschäfte streitet. Eine Einigung gibt es in der Regel immer erst ganz knapp vor Fristablauf, so wie auch jetzt.
Ungelöst ist weiter die Frage neuer Finanzhilfen der USA für andere Länder wie die Ukraine. Biden hatte schon vor Monaten ein großes Milliarden-Paket für Kiew beim Kongress beantragt. Einige Republikaner sehen die Unterstützung für die von Russland angegriffene Ukraine aber skeptisch oder lehnen diese ab. Die innenpolitische Blockade verhindert seit geraumer Zeit die Lieferung von militärischem Nachschub aus den USA an Kiew.
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