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Seoul meldet Eindringen mutmaßlicher Drohnen aus Nordkorea

Südkorea hat offenbar Drohnen aus Nordkorea beim unerlaubten Eindringen in den Luftraum beobachtet und reagiert mit Warnschüssen. Es ist das erste Mal seit 2017, dass ein Grenzzwischenfall dieser Art bekannt wird.

Drohne
Eine mutmaßliche nordkoreanische Drohne wird im Verteidigungsministerium in Seoul den Medienvertretern gezeigt. Foto: Lee Jung-Hoon
Eine mutmaßliche nordkoreanische Drohne wird im Verteidigungsministerium in Seoul den Medienvertretern gezeigt.
Foto: Lee Jung-Hoon

Mutmaßliche Drohnen aus Nordkorea sind Militärangaben zufolge unerlaubt in den Luftraum Südkoreas eingedrungen. Südkoreas Militär habe am Montagvormittag (Ortszeit) mehrere unbemannte Luftfahrzeuge in der Grenzregion erfasst und zunächst mit Lautsprecherdurchsagen und Warnschüssen reagiert, teilte der Generalstab in Seoul mit. Später setzte die Luftwaffe demnach Flugzeuge und Hubschrauber ein, um die Fluggeräte zu verfolgen und abzuschießen.

Die oberste Kommandostelle ging davon aus, dass es sich um kleine Drohnen aus dem Nachbarland handelte, die die militärische Demarkationslinie überflogen hätten. Das sei eine »offensichtliche Provokation«, hieß es. Ob die Drohnen abgeschossen wurden, war zunächst nicht bekannt.

Es ist das erste Mal seit 2017, dass ein Grenzzwischenfall dieser Art bekannt wurde. Damals hatte Südkoreas Militär nahe der stark befestigten Grenze zu Nordkorea eine mutmaßliche Spionage-Drohne sichergestellt, nachdem sie abgestürzt war. Das Fluggerät soll damals für einen Rückflug nach Nordkorea programmiert gewesen sein.

Der jüngste Zwischenfall fiel in eine Zeit stark wachsender Unsicherheiten in der Region. Nordkorea hat in diesem Jahr bereits mehrfach atomwaffenfähige Raketen getestet und damit gegen UN-Resolutionen verstoßen. Wegen seines Atomwaffenprogramms ist Pjöngjang harten internationalen Sanktionen unterworfen. Südkorea und die USA haben in diesem Jahr ihre gemeinsamen Militärübungen, die vor allem der Abschreckung Nordkoreas dienen sollen, wieder in vollem Umfang aufgenommen.

© dpa-infocom, dpa:221226-99-19444/2