Die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, fordert schärfere Gesetze gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz. Der Gesetzgeber gebe Belästigten bisher acht Wochen Zeit, um Ansprüche geltend zu machen. »#MeToo hat aber gezeigt, dass viele Frauen erst Jahre später darüber sprechen können oder sich nicht trauen, gegen ihren Arbeitgeber vorzugehen. Deshalb muss die Frist auf zwölf Monate verlängert werden«, verlangte Ataman in den Zeitungen der Funke-Mediengruppe anlässlich des fünften Jahrestags der #MeToo-Debatte.
Auch sei es nötig, Betroffenen eine Möglichkeit zur gemeinsamen Klage zu geben. Bisher könnten sie das nur allein, erklärte sie.
Der englische Hashtag MeToo (Ich auch) in sozialen Netzen löste 2017 eine weltweite Debatte über sexuelle Belästigung aus. »Frauen haben sich ermutigt gefühlt, über ihre Erfahrungen zu berichten. #MeToo war 2017 ein Befreiungsschlag für Frauen, die bis dahin verstummt waren«, sagte Ataman. »Dabei ist sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz real - unabhängig davon, ob es sich um einen Großkonzern oder um eine kleine Firma handelt. Es ist daher sehr wichtig, dass Arbeitnehmer- und Arbeitnehmerinnen nicht mehr schweigen und das Tabu, das auf dem Thema teilweise liegt, durchbrechen.«
© dpa-infocom, dpa:221015-99-135219/3