Logo
Aktuell Inland

Söder prüft Verfassungsklage gegen Erbschaftsteuer-Erhöhung

Die Wertermittlung von Immobilien soll angepasst werden - und die Union warnt vor einer Erhöhung durch die Hintertür bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Zieht Markus Söder vor Gericht?

Markus Söder
Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU). Foto: Christoph Schmidt
Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU).
Foto: Christoph Schmidt

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder prüft eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die geplante Erhöhung der Erbschaftsteuer. Das sagte er in einem Interview mit »Bild«. Die neuen Regeln seien ungleich und damit ungerecht. Für die geplante Erhöhung im Jahressteuergesetz kritisierte der CSU-Vorsitzende Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP).

Es sei fatal, dass »gerade ein FDP-Minister Steuern erhöht und gleichzeitig Rekordschulden macht. Das ist total unfair gegenüber vielen Erben von kleinen Häusern der Eltern.«

»Söders Aussagen sind polemisch und irreführend«

FDP-Generalsekretär Bijan Djir-Sarai hat Söder für Äußerungen zu einer möglichen Klage gegen eine Erhöhung der Erbschaftsteuer kritisiert. »Markus Söders Aussagen sind polemisch und irreführend. Es gibt keine Erhöhung der Erbschaftsteuer durch den Bundesfinanzminister«, sagte Djir-Sarai der Deutschen Presse-Agentur in Berlin.

Das Verfassungsgericht verlange aber, dass ein realistischer Wert bei Erbschaften angelegt werde. Dass es diese Anpassung bei der Immobilienbewertung geben müsse, »geht paradoxerweise auf den ehemaligen Bundesminister Horst Seehofer von derselben CSU zurück, die jetzt lautstark dagegen protestiert«, sagte der FDP-Mann.

Bundesfinanzminister Christian Linder (FDP) habe sich aufgrund der gestiegenen Immobilienpreise offen dafür gezeigt, die Freibeträge bei der Erbschaft- und Schenkungssteuer zu erhöhen. »Solch eine Initiative muss aber von den Ländern kommen, weil die Erbschaft- und Schenkungssteuer ausschließlich in die Länderkassen fließt«, sagte Djir-Sarai.

Der Bundestag hatte am Freitag das Jahressteuergesetz mit umfassenden steuerlichen Änderungen beschlossen. Eine Übertragung von Immobilienvermögen durch Erbschaften und Schenkungen könnte demnach teurer werden. Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen.

Bayern im Bundesrat isoliert

Bayern ist mit seiner Kritik unter den Bundesländern isoliert. Bei einer Umfrage im Finanzausschuss des Bundesrates stimmten 15 Länder gegen den Antrag des Freistaats, zur Abstimmung über das Jahressteuergesetz den Vermittlungsausschuss anzurufen. Nur Bayern selbst stimmte mit Ja, wie aus einem internen Abstimmungsprotokoll des Finanzausschusses der Länderkammer vom 6. Dezember hervorgeht, das der Deutschen Presse-Agentur in München vorliegt.

In dem Antrag hatte Bayern für eine Regionalisierung der Erbschaftsteuer sowie eine Erhöhung von Freibeträgen »innerhalb der engeren Familie« bei selbst genutztem Wohneigentum geworben.

Bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer hatte vor allem die Union bereits vor einer Erhöhung durch die Hintertür gewarnt. Konkret geht es vor dem Hintergrund eines Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts um eine Anpassung bei der Wertermittlung von Immobilien. Deswegen könnten auf Erben größerer Vermögenswerte ab dem 1. Januar 2023 höhere Kosten zukommen. Bayern hat sich im Bundesrat bereits für eine Erhöhung von Freibeträgen eingesetzt.

© dpa-infocom, dpa:221208-99-821637/4