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Russischer Unternehmer: EU-Gericht kippt Sanktionsbeschluss

Seit mehr als einem Jahr verhängt die EU Sanktionen wegen des russischen Angriffs auf die Ukraine. Aber ist das überhaupt zulässig? Nun hat das Gericht der EU weitere Urteile gesprochen.

EuGH
Gegen das Urteil im Fall des russischen Geschäftsmanns Aleksandr Schulgin kann noch vor dem höchsten Gericht der EU vorgegangen werden. Foto: Arne Immanuel Bänsch/DPA
Gegen das Urteil im Fall des russischen Geschäftsmanns Aleksandr Schulgin kann noch vor dem höchsten Gericht der EU vorgegangen werden.
Foto: Arne Immanuel Bänsch/DPA

Das Gericht der EU hat eine Sanktionsentscheidung der Europäischen Union gegen einen russischen Geschäftsmann teilweise gekippt, mehrere andere Klagen gegen Sanktionen sind allerdings abgewiesen worden. Das teilten die Richter heute in Luxemburg mit.

Die EU hatte die Strafmaßnahmen gegen Aleksandr Schulgin damit begründet, dass er Geschäftsführer einer russischen Plattform für Elektrohandel sei. Damit sei er in Bereichen tätig, die Russland als wichtige Einnahmenquelle dienten. Er habe im Februar 2022 an einem Treffen von Oligarchen mit Präsident Wladimir Putin teilgenommen. Das beweise, dass er politische Maßnahmen unterstütze, die die territoriale Souveränität der Ukraine bedrohten.

Schulgin focht die Sanktionen vor dem Gericht der EU an. Die Richter gaben ihm teilweise Recht. Der Rat der Europäischen Union habe nicht belegen können, warum Schulgin auch nach seinem Rückzug von der Geschäftsführung weiterhin als einflussreicher Geschäftsmann einzustufen sei. Gegen das Urteil kann noch vor dem höchsten Gericht der EU, dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), vorgegangen werden. Solange bleibe die Sanktion in Kraft, hieß es in dem Urteil.

Weitere Klagen abgewiesen

Die übrigen Klagen anderer Russinnen und Russen wies das Gericht allerdings ab - unter anderem die Klage des Oligarchen Dmitri Pumpjanski und seiner Ehefrau.

Auch wenn Dmitri Pumpjanski an den militärischen Angriffshandlungen in der Ukraine nicht unmittelbar beteiligt gewesen sei, sei er in der Gas- und Ölindustrie tätig, die der russischen Regierung als wichtige Einnahmequelle dienten, entschieden die Richter. Seine Ehefrau sei mit ihm geschäftlich verbunden, weil sie Vorsitzende der zum Unternehmen gehörenden Stiftung sei. Die Sanktionen seien also gerechtfertigt.

Das Ehepaar hatte geltend gemacht, dass die Strafmaßnahmen aus ihrer Sicht eine willkürliche und unverhältnismäßige Einschränkung ihrer Grundrechte darstellten. Dem folgten die Richter nicht: Das Einfrieren von in der EU vorhandenen Vermögenswerten und das Einreiseverbot in die EU seien rechtmäßig.

Sondergenehmigungen möglich

Pumpjanski war im vergangenen September bereits in die Schlagzeilen geraten, weil seine Luxusjacht für 37,5 Millionen US-Dollar zwangsversteigert werden musste. Die US-Bank J.P. Morgan hatte einen Kredit zurückgefordert, nachdem Pumpjanski wegen des Ukraine-Kriegs auf die Sanktionsliste der EU und Großbritanniens gesetzt worden war und seine Vermögenswerte eingefroren wurden.

Das EU-Gericht hob im Urteil hervor, dass Sondergenehmigungen erteilt werden können, um eingefrorene Gelder doch zu verwenden - beispielsweise für Grundbedürfnisse.

Die EU hat seit dem russischen Angriff auf die Ukraine rund 1800 Geschäfts- und Privatleute auf Sanktionslisten gesetzt. Dagegen sind derzeit rund 60 Klagen vor dem Gericht der EU anhängig.

Ein prominentes Urteil war bereits im Frühjahr gefallen, und es stellte eine deutliche Niederlage für die EU dar. Die Mutter des inzwischen verstorbenen Chefs der russischen Privatarmee Wagner, Violetta Prigoschina, hätte nicht sanktioniert werden dürfen, entschieden die Richter damals. Ein Verwandtschaftsverhältnis reiche nicht aus, um Strafmaßnahmen gegen sie zu verhängen.

© dpa-infocom, dpa:230906-99-96429/2