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Russischer Staatsterror? Prozess um geplanten Mord

Ein Russe soll im Auftrag der tschetschenischen Regierung den Mord an einem in Deutschland lebenden Oppositionellen geplant haben. Jetzt kommt der Fall in München vor Gericht.

Tiergartenmord
Der sogenannte Tiergarten-Mord ereignete sich im August 2019. Foto: Paul Zinken
Der sogenannte Tiergarten-Mord ereignete sich im August 2019.
Foto: Paul Zinken

Vor einem halben Jahr führte das Urteil im »Tiergarten-Mord« zu diplomatischen Verwicklungen zwischen Russland und Deutschland. Vor dem Oberlandesgericht München geht es heute nun um einen ganz ähnlichen Fall.

Der Russe Valid D. soll im Auftrag der tschetschenischen Regierung den Mord an einem in Deutschland lebenden Oppositionellen und Kritiker des Putin-treuen tschetschenischen Präsidenten Ramsan Kadyrow vorbereitet haben.

»Anklage wegen Sichbereiterklärens zu einem Mord im staatlichen Auftrag«, schreibt der Generalbundesanwalt in seiner Mitteilung. Er wirft ihm außerdem die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat und Verstöße gegen das Waffengesetz vor.

Fall erinnert an Tiergarten-Mord

Der Fall ähnelt dem »Tiergarten-Mord« in Berlin. Wegen der Erschießung eines Georgiers im August 2019 in der Parkanlage Kleiner Tiergarten war ein Russe Mitte Dezember 2021 zu lebenslanger Haft verurteilt worden.

Im Urteil war von »Staatsterrorismus« die Rede: Nach Überzeugung der Richter handelte der 56-Jährige im Auftrag staatlicher russischer Stellen. Russland wies solche Vorwürfe zurück. Das Urteil führte zu diplomatischen Verwerfungen zwischen Deutschland und Russland. Beide Staaten wiesen jeweils mehrere Diplomaten des anderen Landes aus.

»Vom Prinzip her ist der Fall ähnlich gelagert, wie der Tiergarten-Mord«, sagte die Tschetschenien-Expertin Miriam Katharina Heß von der Deutschen Gesellschaft für Auswärtige Politik. »Man kann ihn in die Tradition russischer Auftragsmorde in Europa setzen.«

Tat war offenbar geplant

Das Vorgehen sei immer das gleiche, sagt Heß: Das Ziel sei immer jemand, der sich kritisch über die russische Regierung oder das Kadyrow-Regime äußere. Und dann suche dieses Regime sich »eine zufällig ausgewählte Person aus der Zivilbevölkerung«, die keine offensichtliche Beziehung zum russischen Staatsapparat hat.

Laut Anklagebehörde soll der nun angeklagte Mann zugesagt haben, die Tat zu begehen. Den Angaben zufolge besorgte er sich eine Schusswaffe mit Munition und Schalldämpfer, brachte die Adresse des Opfers in Erfahrung und spähte im Sommer 2020 dessen Wohnort aus. Er wurde festgenommen, bevor er die mutmaßlich geplante Tat durchführen konnte.

Ob das Oberlandesgericht München in dem neuen Fall ähnlich entscheidet und auch die explizite Verbindung zu Russland herstellt, wie es das Berliner Gericht getan hat, ist nun die spannende Frage.

© dpa-infocom, dpa:220615-99-669063/3