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Revision nach »Reichsbürger«-Prozess eingelegt

Mit einem Schnellfeuergewehr hatte er im April 2022 auf Polizeibeamte geschossen und einen Beamten dabei schwer verletzt - nun soll der Fall eines mutmaßlichen »Reichsbürgers« vor den Bundesgerichtshof.

SEK-Einsatz in Boxberg
Dieses ballistische Schutzschild kam bei einer Wohnungsdurchsuchung in Boxberg zum Einsatz. Foto: Christoph Schmidt/DPA
Dieses ballistische Schutzschild kam bei einer Wohnungsdurchsuchung in Boxberg zum Einsatz.
Foto: Christoph Schmidt/DPA

Nach den Schüssen eines mutmaßlichen »Reichsbürgers« auf ein Spezialeinsatzkommando im badischen Boxberg wird sich der Bundesgerichtshof mit der langen Haftstrafe gegen den Mann auseinandersetzen. Nach Angaben des Stuttgarter Oberlandesgerichts (OLG) von Mittwoch wurde Revision sowohl von der Bundesanwaltschaft als auch von der Verteidigung gegen das Urteil eingelegt. Der 55-Jährige war Mitte November wegen versuchten Mordes in mehreren Fällen vom OLG zu 14 Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden. Zuerst hatte der SWR über die Revision berichtet.

Der Mann hatte nach Überzeugung des Gerichts und auch nach eigener Aussage im April 2022 in der Gemeinde Boxberg im Main-Tauber-Kreis mit einem Schnellfeuergewehr auf Polizeibeamte geschossen. Die Einsatzkräfte wollten das Haus des Mannes wegen einer Waffe durchsuchen, für die er keine Erlaubnis hatte. Bei dem Einsatz war einer der Beamten durch Schüsse in die Beine schwer verletzt worden. In dem Haus fanden die Ermittler ein begehbares Waffenlager mit Gewehren und Maschinenpistolen, Tausenden Schuss Munition und Zubehör.

Die Bundesanwaltschaft hatte eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen versuchten Mordes in mehreren Fällen gefordert. Dem hatten die beiden Anwälte des Mannes deutlich widersprochen. Sie argumentierten, es seien keine Mordmerkmale erfüllt, und forderten deswegen einen Freispruch für ihren Mandanten. Der hatte in seinem abschließenden Wort um Entschuldigung für sein Verhalten gebeten.

»Reichsbürger« und sogenannte Selbstverwalter erkennen die Bundesrepublik Deutschland nicht als Staat an. Das Bundesamt für Verfassungsschutz rechnet der Szene rund 23.000 Anhängerinnen und Anhänger zu - Tendenz steigend. Bei mehr als fünf Prozent - rund 1250 Menschen - handele es sich um Rechtsextremisten. Als gewaltorientiert gelten demnach etwa 2300 der »Reichsbürger« und »Selbstverwalter«.

© dpa-infocom, dpa:240103-99-478377/2