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Rentenversicherung: Beitrag muss spätestens 2023 steigen

Berlin (dpa) - Nach der Einigung der Koalition auf ein Rentenpaket geht die Deutsche Rentenversicherung davon aus, dass der Beitragssatz spätestens im Jahr 2023 angehoben werden muss.

Rentenbescheid
Die Deutsche Rentenversicherung geht davon aus, dass der Beitragssatz spätestens im Jahr 2023 angehoben werden muss. Foto: Jens Kalaene
Die Deutsche Rentenversicherung geht davon aus, dass der Beitragssatz spätestens im Jahr 2023 angehoben werden muss. Foto: Jens Kalaene

»Dann rechnen wir damit, dass eine Anhebung von derzeit 18,6 auf bis zu 19,3 Prozent notwendig wird«, sagte die Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung, Gundula Roßbach, dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Die sogenannte Nachhaltigkeitsrücklage der Rentenversicherung werde in den nächsten Jahren wie geplant Schritt für Schritt abgebaut. Diese hatte sich bis Ende Juli Medienberichten zufolge auf 34,3 Milliarden Euro erhöht, dem höchsten Stand seit drei Jahren.

Die Rücklage muss mindestens 0,2 Monatsausgaben betragen. Ende Juli betrug sie dank guter Konjunktur 1,6 Monatsausgaben der Rentenversicherung. Daraus deckt die Rentenversicherung im Laufe des Jahres auftretende zeitweise Defizite, sogenannte Liquiditätsschwankungen.

Roßbach räumte ein, dass ohne die von der großen Koalition vereinbarten Leistungsausweitungen 2019 - etwa die Mütterrente II - eine Senkung des Beitragssatzes um bis zu 0,3 Prozentpunkte möglich gewesen wäre. »Jetzt haben wir eine neue Lage. Mit den inzwischen vom Kabinett beschlossenen Leistungsausweitungen ist eine Verringerung des Beitragssatzes 2019 ausgeschlossen«, sagte Roßbach.

Das vom Bundeskabinett auf den Weg gebrachte Rentenpaket sieht unter anderem vor, dass das aktuelle Rentenniveau von 48 Prozent bis 2025 stabilisiert werden soll. Der Beitragssatz soll nicht über 20 Prozent steigen. Aktuell liegt er bei 18,6 Prozent. Vorgesehen ist auch eine Ausweitung der Mütterrente.