Mit einer Ausbildungsgarantie will die Bundesregierung möglichst allen jungen Menschen, die in Deutschland eine Ausbildung machen wollen, zu einem entsprechenden Platz verhelfen.
Das sieht der Entwurf für ein neues Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) vor, den das Bundeskabinett verabschiedete.
Vorrang haben sollen dabei weiter Ausbildungsplätze in Unternehmen. So soll es jungen Menschen mit einer Mobilitätsprämie erleichtert werden, auch Ausbildungsplätze in weiter entfernt liegenden Regionen anzunehmen. Junge Menschen, die ihre Berufswahl noch nicht getroffen haben, sollen durch ein Praktikum zur Berufsorientierung gefördert werden können.
Anspruch auf außerbetriebliche Ausbildung
Neu geschaffen werden soll zusätzlich ein Anspruch auf außerbetriebliche Ausbildung, so dass junge Menschen auch ohne regulären Ausbildungsplatz entsprechende Perspektiven bekommen. »Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen soll, wo erforderlich, ergänzend genutzt werden, bleibt aber 'Ultima Ratio'«, so der Entwurf, also letztes Mittel.
Das Weiterbildungsgesetz sieht zudem unter anderem ein Qualifizierungsgeld vor. Beschäftigte in Unternehmen im Strukturwandel sollen für eine Weiterqualifizierung freigestellt werden können. Von der Bundesagentur für Arbeit sollen sie dann ein Qualifizierungsgeld als Lohnersatz bekommen können. Vereinfacht werden soll ferner die Weiterbildungsförderung von Beschäftigten. Ziel der geplanten Schritte ist es, dass sich Beschäftigte angesichts des Wandels in den Unternehmen und des zunehmenden Fachkräftemangels gezielt während ihres Berufslebens weiterbilden.
Vorerst noch nicht umgesetzt werden soll hingegen die von Arbeitsminister Heil angekündigte Bildungszeit nach österreichischem Vorbild. Beschäftigte sollten sich künftig ein Jahr bezahlt weiterbilden können. Nun soll die Einführung einer Bildungszeit zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, wie es hieß.
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