Den Saal im Hochsicherheitstrakt betritt der 17-Jährige im schwarzen Kapuzenpullover, die Kapuze weit über den Kopf gezogen. Als die Kameras verschwunden sind, kommt hinter einem Aktenordner eine Lockenmähne und ein blasses Milchgesicht zum Vorschein. Der Gymnasiast soll einen rechtsextrem motivierten Terroranschlag auf seine Mitschüler und Lehrer geplant haben. Seit Freitag muss er sich dafür in Düsseldorf vor dem Oberlandesgericht verantworten.
»Die Bundesanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeklagte fest entschlossen war, einen rassistisch motivierten Anschlag auf ein vom ihm besuchtes Gymnasium in Essen zu begehen«, sagte die Vertreterin der Bundesanwaltschaft. Das Gericht schloss die Öffentlichkeit in dem Jugendstrafverfahren am Freitag gleich nach Prozessbeginn auf Antrag des Verteidigers aus.
Verteidiger Andreas Wieser bekräftigte zuvor, dass sein Mandant ein Geständnis ablegen werde. Er sei »im Internet gedanklich falsch abgebogen«. Er bereue seine Taten und »braucht professionelle Hilfe, um wieder auf die richtige Bahn zu kommen«.
Selbstgebaute Rohrbomben im Kinderzimmer
Der Anschlag sollte laut Anklage mit selbstgebauten Rohrbomben begangen werden, die im Kinderzimmer gefunden wurden. Ein Gutachten ergab, dass sie eine potenziell tödliche Wirkung entfaltet hätten. Dem 17-Jährigen drohen nun bis zu fünf Jahre Haft.
Der am 12. Mai in Essen festgenommene junge Deutsche soll den Terroranschlag über einen langen Zeitraum hinweg geplant haben. Die Ermittler gehen davon aus, dass der damals 16-Jährige nur einen Tag später, am 13. Mai, am Essener Don-Bosco-Gymnasium ein »Massaker« anrichten wollte - einen Tag nach dem Hinweis eines Mitschülers wurde er in seinem Elternhaus festgenommen.
Jugendlicher hatte »Manifest« ausgearbeitet
Schwer bewaffnete Spezialeinheiten stießen in Essen auf rassistische, antisemitische und antimuslimische Schriften sowie 16 Rohrkörper. Die Anklagevorwürfe lauten: Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat, Terrorismusfinanzierung und Verstöße gegen das Waffen- und Sprengstoffgesetz.
Der Bundesgerichtshof hatte dem Schüler im August ungewöhnlich deutlich in einem Beschluss eine »gefestigte rassistische Gesinnung«, »massive Gewaltbereitschaft« und »schädliche Neigungen« attestiert. Die Einzelheiten des geplanten »Massakers« habe der Jugendliche in einem Tagebuch und einem »Manifest« ausgearbeitet. Für Nachahmer habe er umfangreiche Handlungsanweisungen verfasst und Videobotschaften aufgezeichnet.
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