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Polizisten unter Beschuldigten bei Chat-Ermittlungen

Es geht unter anderem um Volksverhetzung: Die Staatsanwaltschaft Koblenz ermittelt gegen Polizisten. In Chats waren mutmaßlich rechtsextreme - und wohl auch sexistischer Inhalte - gefunden worden.

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Ein Mann hält ein Smartphone in der Hand. Foto: Robert Günther
Ein Mann hält ein Smartphone in der Hand.
Foto: Robert Günther

Antisemitische und rassistische Mitteilungen über Messenger-Dienste: Die Staatsanwaltschaft Koblenz ermittelt gegen mehr als 50 Beschuldigte wegen des Anfangsverdachts möglicherweise strafbarer Posts in Chatgruppen.

Darunter seien vier Polizeibeamte, ein ehemaliger Student der Hochschule der Polizei sowie zwei Beamte der Bundespolizei, teilte die Ermittlungsbehörde am Montag mit. In den Chats seien Bilder mit Hakenkreuz-Symbolen, antisemitische, rassistische und behindertenfeindliche Mitteilungen verschickt worden.

Ein Polizist sei bereits suspendiert, seine Bezüge um die Hälfte gekürzt und ein Entlassungsverfahren eingeleitet worden, teilte das rheinland-pfälzische Innenministerium mit. Gegen die anderen drei Beamten würden auch Disziplinarverfahren geführt. »Nazisymbole, antisemitische, rassistische oder behindertenfeindliche Äußerungen sind abstoßend und inakzeptabel«, sagte Landesinnenminister Michael Ebling (SPD). Für derartiges Gedankengut sei in der rheinland-pfälzischen Polizei kein Platz.

Inhalte »zu einem Teil strafrechtlich relevant«

Es gehe vor allem um Volksverhetzung und das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, teilte die Staatsanwaltschaft mit. »Eine abschließende strafrechtliche Einordnung steht noch aus.«

Das ARD-Politikmagazins »Report Mainz« hatte am Freitag zuerst über Ermittlungen gegen Polizisten wegen mutmaßlich rechtsextremer und wohl auch sexistischer Inhalte berichtet.

Die mehr als 50 Beschuldigten sollen von Juli 2018 bis 2021 in verschiedenen Messenger-Chatgruppen eine »zweistellige Anzahl« oft mit Text versehene Bilder und Sticker gepostet haben, »die die Grenzen des guten Geschmacks deutlich überschreiten und jedenfalls zu einem Teil strafrechtlich relevant sein dürften«, heißt es in der Mitteilung der Staatsanwaltschaft.

Auf einem privaten Handy eines der Beschuldigten waren möglicherweise strafbare Chatinhalte gefunden worden. Dies habe die Ermittlungen im Juli 2022 ins Rollen gebracht.

© dpa-infocom, dpa:221107-99-422542/2