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Plädoyers beendet: Jury in Zivilprozess gegen Trump am Zug

Was geschah Mitte der 1990er Jahre in einem New Yorker Nobelkaufhaus? Ab heute berät eine Jury zu den Vergewaltigungsvorwürfen gegen Donald Trump. Egal wie sie entscheidet: Eine Haftstrafe droht nicht.

Jean Carroll
Die Autorin Jean Carroll verlässt das Gerichtsgebäude in Manhattan. Foto: John Minchillo
Die Autorin Jean Carroll verlässt das Gerichtsgebäude in Manhattan.
Foto: John Minchillo

Nach den Plädoyers im Zivilprozess wegen Vergewaltigung gegen den ehemaligen US-Präsidenten Donald Trump werden nun die zwölf Geschworenen über ein Urteil beraten.

Bei den Schlussvorträgen wiederholte die Anwältin der Autorin Jean Carroll den Vorwurf, Trump habe diese Mitte der 1990er Jahre in einem New Yorker Nobelkaufhaus vergewaltigt: »Er weiß, was er getan hat«. Trumps Anwalt wies das abermals zurück. Die Anschuldigungen seien »unvorstellbar« und »unglaubwürdig«. Trump sei zu diesem Zeitpunkt bereits als Immobilienunternehmer prominent gewesen, so dass eine solche Tat nicht unbemerkt geblieben wäre.

Carroll fordert von Trump eine Entschädigung wegen Körperverletzung sowie Verleumdung. Die heute 79-jährige hatte ausgesagt, dass sie nach dem Vorfall nicht mehr fähig gewesen sei, romantische Beziehungen zu führen. Strafrechtlich sind die Vorwürfe verjährt, zivilrechtlich stand Carroll der Rechtsweg für eine Klage jedoch offen. Trump, der 2024 wieder Präsident werden will und sich für die republikanische Nominierung bewirbt, war zum Prozess nicht persönlich angereist. 

Bei der Argumentation der Anwälte Carrolls spielte auch eine alte Tonaufnahme von 2005 eine Rolle, in der sich Trump anzüglich und herabwürdigend über Frauen äußerte - und darüber, dass man als Star Frauen auch an ihren Genitalien anfassen könne, wenn man es wolle. Dies sei nicht - wie von Trump dargestellt - Gerede unter Männern gewesen, sondern ein Geständnis, die Art, wie er sich verhalte. So habe er es auch bei Carroll getan.

Die Jurorinnen und Juroren sollen von Richter Lewis Kaplan heute in die Beratungen geschickt werden. Dann müssen sie eine einstimmige Entscheidung fällen, um zu einem Urteil zu kommen.

© dpa-infocom, dpa:230509-99-613358/5