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Papst nimmt Rücktritt von vorbestraftem Weihbischof an

Weil er die Vollmacht einer Witwe missbraucht und eine hohe Geldsumme auf sein Konto überwies, wurde der Weihbischof Johannes Bündgens rechtskräftig verurteilt. Nun hat der Vatikan sein Rüchtrittsgesuch akzeptiert.

Johannes Bündgens
Hat das auf illegalem Wege erworbene Geld inzwischen zurückgezahlt: Johannes Bündgens. Foto: Ralf Roeger
Hat das auf illegalem Wege erworbene Geld inzwischen zurückgezahlt: Johannes Bündgens.
Foto: Ralf Roeger

Papst Franziskus hat ein Rücktrittsgesuch des vorbestraften Aachener Weihbischofs Johannes Bündgens angenommen. Das teilte der Vatikan mit.

Im Oktober war ein Strafbefehl des Amtsgerichts Kerpen gegen Bündgens wegen Untreue in drei Fällen rechtskräftig geworden. Der Geistliche war zu neun Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung sowie zu einer Geldbuße von 5000 Euro verurteilt worden. Der Aachener Bischof Helmut Dieser hatte ihn daraufhin aufgefordert, dem Papst seinen Rücktritt anzubieten.

Der 66-jährige Weihbischof hat laut Staatsanwaltschaft die Vollmacht einer vermögenden Witwe missbraucht und im Dezember 2017 und Januar 2018 knapp 128.000 Euro auf sein Privatkonto überwiesen. Mit diesem Geld habe sich Bündgens ein Mehrfamilienhaus in Aachen gekauft. Die Summe hat er inzwischen zurückgezahlt. Die Frau ist gestorben.

Die Geldtransfers waren einem Betreuer der Frau aufgefallen, der ihr wegen gesundheitlicher Probleme zur Seite gestellt worden war. Dieser Betreuer hatte die Staatsanwaltschaft informiert. Der Weihbischof hatte die sehr katholisch eingestellte Frau seit langem gekannt.

»Es ist für alle Seiten gut, dass der Papst eine zügige Entscheidung getroffen hat«, kommentierte Bischof Dieser die Entscheidung des Papstes. »Persönlich bedauere ich sehr, dass die vergangenen Jahre zu dieser Entwicklung geführt haben.«

Mitteilung Bistum Aachen

© dpa-infocom, dpa:221108-99-433619/2